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Beinah hätte er am 1. Verhandlungstag nicht teilnehmen können. Wie sein Kollege und Co Geschäftsführer Andreas von RDL war er als Zeuge geladen worden. Dann bestätigte aber das Gericht sein Aussageverweigerungsrecht nach der Strafprozessordnung am Mittwoch 17.4.24.
Zu seinen Eindrücken, Erkenntnissen und Erlebnissen vom 1.Prozesstag gab Michael Menzel im Mittagsmagazin bei Andreas H. Auskunft. Seine Einordnungen durften dabei auch nicht fehlen.
Beinah hätte er am 1. Verhandlungstag nicht teilnehmen können. Wie sein Kollege und Co Geschäftsführer Andreas von RDL war er als Zeuge geladen worden. Dann bestätigte aber das Gericht sein Aussageverweigerungsrecht nach der Strafprozessordnung am Mittwoch 17.4.24.
Zu seinen Eindrücken, Erkenntnissen und Erlebnissen vom 1.Prozesstag gab Michael Menzel im Mittagsmagazin bei Andreas H. Auskunft. Seine Einordnungen durften dabei auch nicht fehlen.