In Deutschland ist die Anzahl der Spenderorgane deutlich niedriger als in anderen EU-Ländern. Darum tritt am 1. März ein Gesetz in Kraft, das mehr Anreize schaffen soll: Wer einen Personalausweis beantragt, soll seine Spendenbereitschaft in ein Online-Register eintragen – und auch jederzeit revidieren können.
Von Anja Nehls
www.deutschlandfunk.de, Hintergrund
Direkter Link zur Audiodatei