Anfang Juli beschloss der Nationalrat ein Verbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat ab 1. Jänner 2020. Drei Monate hatte die EU-Kommission Zeit, Einspruch zu erheben. Zwar ist diese Frist abgelaufen, aber die Republik verstieß im Gesetzgebungsprozess gegen EU-Regeln.