Sieben Jahre ermittelte die Justiz gegen Karl-Heinz Grasser und andere Beschuldigte in der sogenannten Glücksspielcausa. 2017 wurde das Verfahren eingestellt. Die sonst in solchen Fällen übliche Veröffentlichung der Einstellungsbegründung blieb aber aus. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien holt das nun nach.