TECH.MEDIEN.RECHT.

Nr. 13 - Wie geht E-Mail-Marketing rechtskonform in 2022?


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Haben Sie sportliche Umsatz-Ziele? Langfristig werden Sie als ambitionierter Marketer immer noch das gute alte E-Mail-Marketing ("Newsletter") verwenden. Denn im Gegensatz zu einem Social Media Account ist eine E-Mail-Liste (Newsletter-Liste) sog. Owned Media. Heißt: Niemand kann Ihnen die Liste wegnehmen.

Niemand? Nun ja. Es gibt doofe Situationen, bei denen das passieren kann. Wenn Sie z. B. Fehler bei den "double opt-in"-Einwilligungen machen. Denn dann können Sie nicht nur Ihre mühsam über die Jahre hinweg aufgebaute Liste wegwerfen. Sie riskieren auch Abmahnungen oder gar ein Bußgeld einer Datenschutzbehörde. 🔥

Ich zeige Ihnen, wie E-Mail-Marketing rechtskonform funktioniert, insbesondere nach DSGVO und UWG. 

Kommen Sie mit!

Viel Spaß und Erfolg mit diesem Podcast

Ihr

Dr. Max Greger

Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht
(www.greger.law)

📌 Fragen? Schreiben Sie sie gerne in die Kommentare!

Und ich freue mich natürlich, wenn Sie meinem YouTube-Kanal folgen: https://www.youtube.com/channel/UCcAoEeOAA749BUeSXYJQF1g

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Music from Uppbeat (free for Creators!):

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TECH.MEDIEN.RECHT.By Dr. Max Greger