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Das Gute ist, dass sich Partner eben gegenseitig absichern können, dass das Vermögen auch erstmal so erhalten bleibt. Dass sich keine Erbengemeinschaft bildet. Und wenn erstmal nur einer, der überlebende Ehepartner erbt, dann ist der erstmal ganz ungebunden und hat das Vermögen so für sich. Das ist zumindest die klassische Regelung im Berliner Testament. (Sophie Mecchia, test- Redakteurin), Länge: 17 Sek.
Das Gute ist, dass sich Partner eben gegenseitig absichern können, dass das Vermögen auch erstmal so erhalten bleibt. Dass sich keine Erbengemeinschaft bildet. Und wenn erstmal nur einer, der überlebende Ehepartner erbt, dann ist der erstmal ganz ungebunden und hat das Vermögen so für sich. Das ist zumindest die klassische Regelung im Berliner Testament. (Sophie Mecchia, test- Redakteurin), Länge: 17 Sek.