Das OLG Karlsruhe hat in einer neuen Entscheidung Auslieferungen nach Grossbritannien post-Brexit erlaubt. Trotz der rechtlichen Komplikationen durch den Brexit sind Auslieferungen an Grossbritannien weiterhin moeglich, so das Gericht. Grossbritannien wird weiterhin als ein Staat angesehen, der die Rechte und Garantien der Europaeischen Menschenrechtskonvention respektiert. Diese Entscheidung koennte als Praezedenzfall fuer zukuenftige Auslieferungsverfahren innerhalb der EU dienen. Es wird erwartet, dass der Fall moeglicherweise vor dem Bundesgerichtshof angefochten wird. [1613] [AI-generated content]