Online-Händler muss Matratze auch ausgepackt zurücknehmen
Wer im Internet einkauft, kann die meisten Dinge problemlos zurückschicken. Allerdings gibt es Ausnahmen für Hygieneartikel. Der BGH hat nun entschieden, dass Matratzen mit geöffneter Schutzfolie nicht dazu gehören.
Online-Händler muss Matratze auch ausgepackt zurücknehmen
Wer im Internet einkauft, kann die meisten Dinge problemlos zurückschicken. Allerdings gibt es Ausnahmen für Hygieneartikel. Der BGH hat nun entschieden, dass Matratzen mit geöffneter Schutzfolie nicht dazu gehören.