Der Paragraf 219a über die Bewerbung eines Schwangerschaftsabbruchs ist aktuell groß im Gespräch. Die SPD hatte zu Beginn der aktuellen großen Koalition zwar versprochen, dass der Paragraf komplett weg kommt, hat aber jetzt erstmal einen Kompromissvorschlag ins Spiel gebracht. Dieser ist vielen, besonders aber den betroffenen Ärzten und Ärztinnen, nicht genug. Doch: Was hat es genau mit dem Paragrafen auf sich, was verbietet er und was ist erlaubt?
Informationen dazu hat unsere Redakteurin Lilly.