Ein Polizei-Bewerber wird abgelehnt, weil er ein Tattoo am Unterarm hat. Denn beim Tragen der Sommeruniform wäre das sichtbar. Grund genug, jemanden vom Polizeidienst auszuschließen? Wir klären es, im Urteil der Woche.
Ein Polizei-Bewerber wird abgelehnt, weil er ein Tattoo am Unterarm hat. Denn beim Tragen der Sommeruniform wäre das sichtbar. Grund genug, jemanden vom Polizeidienst auszuschließen? Wir klären es, im Urteil der Woche.