Tausende Sparer, die in den 90er- und 2000er Jahren Prämiensparverträge hatten, haben zu wenig Zinsen erhalten. Die Verträge enthielten Klauseln, die die Kreditinstitute dazu berechtigten, den Zinssatz weitgehend selbst festzulegen. Das ist unzulässig - hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Verbraucherschützer hatten eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Und wir sprachen mit Lisa Högden von der Verbraucherzentrale Brandenburg darüber.