In tausenden Fällen haben Sparkassen ihren Kunden vorzeitig Prämiensparverträge gekündigt, die eigentlich eine Laufzeit von 25 oder 30 Jahren versprachen, mitunter sogar unbegrenzt laufen sollten. Verbraucherschützer zweifeln zudem daran, dass es bei der Verzinsung stets mit rechten Dingen zuging. Wie Verbraucher sich gegen eine Kündigung wehren können und wo die Zinsanpassung überprüft werden kann, beschreibt die Stiftung Warentest.