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Eine Klimaanlage im Büro, in der Werkstatt oder der Produktionshalle ist oft nicht nur ein Komfortmerkmal, sondern unter bestimmten Bedingungen sogar vorgeschrieben. Sie zählt zu den raumlufttechnischen Anlagen und unterliegt einem komplexen Regelwerk. Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass am Arbeitsplatz für die Beschäftigten „gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ garantiert ist. Was das bedeutet, wird zum einen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Lüftung“ (ASR A3.6) konkretisiert und im folgenden Gespräch von meinem Kollegen Franz Roiderer erklärt.
Bericht Prima Klima aus Prävention aktuell 4/2019
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By Prävention AktuellEine Klimaanlage im Büro, in der Werkstatt oder der Produktionshalle ist oft nicht nur ein Komfortmerkmal, sondern unter bestimmten Bedingungen sogar vorgeschrieben. Sie zählt zu den raumlufttechnischen Anlagen und unterliegt einem komplexen Regelwerk. Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass am Arbeitsplatz für die Beschäftigten „gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ garantiert ist. Was das bedeutet, wird zum einen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Lüftung“ (ASR A3.6) konkretisiert und im folgenden Gespräch von meinem Kollegen Franz Roiderer erklärt.
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