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So viel vorneweg: Den Streik abschaffen will Professor Dr. Gregor Thüsing gar nicht. „Das geht auch nicht und das ist auch richtig so.“ Die Verfassung sichert die Koalitionsfreiheit und damit das Streikrecht. In der neuen Folge der Podcast-Reihe „Zugespitzt und wissenschaftsnah: Hypothese-Podcast der Uni Bonn“ fordert der Arbeitsrechtsexperte ein explizites Streikgesetz, das es nämlich bisher gar nicht gibt. Das Tarifvertragsrecht sei eine „legislative Wundertüte“, die Streiks gar nicht regelt und bisher alle Entscheidungen in die Verantwortung der Gerichte lege. Die leisten einen tollen Beitrag, aber: Es fehlt der zugrunde liegende Wille des Gesetzgebers, also der Volksvertreter.
Der Arbeitsrechtsexperte sorgt sich um den fairen Dialog der Tarifpartner. Er sieht, dass Arbeitskämpfe auch zu schnell ausgerufen werden und dass immer wieder unangemessene Auswirkungen für die ganze Volkswirtschaft entstehen. Sollten sich interessegeleitete Streitparteien einem Schlichterspruch beugen müssen? Was soll eine Mindestlohnkommission dürfen? Auch um solche Dynamiken des Arbeitslebens zu regeln, werde ein Streikgesetz gebraucht.
Mit Moderator Denis Nasser führt der Experte entlang praktischer Streikereignisse durch die Felder des Arbeitskampfrechtes und erklärt zum Abschluss, ob er auch nach diesem Hypothese-Gespräch seine These aufrechterhält. Thüsing ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn.
Ansprechpartner:
Mehr über Prof. Dr. Gregor Thüsing:
Ihr habt Fragen, Anmerkungen oder einen Themenvorschlag? Wir freuen uns, von Euch zu hören unter [email protected]!
By Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, HochschulkommunikationSo viel vorneweg: Den Streik abschaffen will Professor Dr. Gregor Thüsing gar nicht. „Das geht auch nicht und das ist auch richtig so.“ Die Verfassung sichert die Koalitionsfreiheit und damit das Streikrecht. In der neuen Folge der Podcast-Reihe „Zugespitzt und wissenschaftsnah: Hypothese-Podcast der Uni Bonn“ fordert der Arbeitsrechtsexperte ein explizites Streikgesetz, das es nämlich bisher gar nicht gibt. Das Tarifvertragsrecht sei eine „legislative Wundertüte“, die Streiks gar nicht regelt und bisher alle Entscheidungen in die Verantwortung der Gerichte lege. Die leisten einen tollen Beitrag, aber: Es fehlt der zugrunde liegende Wille des Gesetzgebers, also der Volksvertreter.
Der Arbeitsrechtsexperte sorgt sich um den fairen Dialog der Tarifpartner. Er sieht, dass Arbeitskämpfe auch zu schnell ausgerufen werden und dass immer wieder unangemessene Auswirkungen für die ganze Volkswirtschaft entstehen. Sollten sich interessegeleitete Streitparteien einem Schlichterspruch beugen müssen? Was soll eine Mindestlohnkommission dürfen? Auch um solche Dynamiken des Arbeitslebens zu regeln, werde ein Streikgesetz gebraucht.
Mit Moderator Denis Nasser führt der Experte entlang praktischer Streikereignisse durch die Felder des Arbeitskampfrechtes und erklärt zum Abschluss, ob er auch nach diesem Hypothese-Gespräch seine These aufrechterhält. Thüsing ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn.
Ansprechpartner:
Mehr über Prof. Dr. Gregor Thüsing:
Ihr habt Fragen, Anmerkungen oder einen Themenvorschlag? Wir freuen uns, von Euch zu hören unter [email protected]!