Wenn Flüchtlinge sofort nach ihrem Grenzübertritt wieder zurückgewiesen werden, spricht man von Push-Back-Abschiebungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis bislang als unrechtmäßig bezeichnet, gestern revidierte er sein entsprechendes Urteil von 2017.
Von Hans-Günter Kellner
www.deutschlandfunk.de, Europa heute
Hören bis: 19.01.2038 04:14
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