
Sign up to save your podcasts
Or


Infolge des „Sicherheitspakets“ der ehemaligen Ampelregierung können Geflüchteten, wenn ein anderer Staat nach der Dublin-Regelung für das Asylverfahren zuständig ist, die gesamten Sozialleistungen gestrichen werden. Wir hatten z.B. über ein Fall in Baden-Baden berichtet, bei dem das Sozialamt eine geflüchtete Frau bei Minustemperaturen vor die Tür ihrer Unterkunft gesetzt hatte. Zum Glück hatte sie eine Frau getroffen, die Pro Asyl verständigte. Wenige Stunden später entschied damals das Sozialgericht Karlsruhe, dass das Vorgehen verfassungs- und europarechtswidrig war.
Seit einigen Monaten ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene nicht mehr verboten. Und auch drei Cannabispflanzen pro Erwachsenen sind im Eigenanbau gestattet. Das gilt in Freiburg allerdings nicht für BewohnerInnen von städtischen Obdachlosen- oder Geflüchtetenunterkünften und auch nicht für BewohnerInnen der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge. Darauf macht u.a. Professor Roland Hefendehl vom Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg aufmerksam. Wir haben mit ihm gesprochen.
In Hamburg hat eine geflüchtete Familie mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und PRO ASYL vor dem Sozialgericht einen Erfolg gegen die Bezahlkarte erzielt. Die Eilentscheidung des Sozialgerichts Hamburg stellt klar: Die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrages auf 50 Euro ohne Berücksichtigung der persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen ist rechtswidrig.
Im Jahr 2017/18 wurde im Rahmen eines einjährigen Förderprojektes de BMFSJ für die Gemeinschaftsunterkunft Hermann-Mitsch-Str. ein Gewaltschutzkonzept entwickelt mit einem allgemeinen Teil und einen auf die Einrichtung bezogenen Teil (Drs. G-19/029).
Im Jahr 2017/18 wurde im Rahmen eines einjährigen Förderprojektes de BMFSJ für die Gemeinschaftsunterkunft Hermann-Mitsch-Str. ein Gewaltschutzkonzept entwickelt mit einem allgemeinen Teil und einen auf die Einrichtung bezogenen Teil (Drs. G-19/029).
Im Jahr 2017/18 wurde im Rahmen eines einjährigen Förderprojektes de BMFSJ für die Gemeinschaftsunterkunft Hermann-Mitsch-Str. ein Gewaltschutzkonzept entwickelt mit einem allgemeinen Teil und einen auf die Einrichtung bezogenen Teil (Drs. G-19/029).
Im Jahr 2017/18 wurde im Rahmen eines einjährigen Förderprojektes de BMFSJ für die Gemeinschaftsunterkunft Hermann-Mitsch-Str. ein Gewaltschutzkonzept entwickelt mit einem allgemeinen Teil und einen auf die Einrichtung bezogenen Teil (Drs. G-19/029).
Im Jahr 2017/18 wurde im Rahmen eines einjährigen Förderprojektes de BMFSJ für die Gemeinschaftsunterkunft Hermann-Mitsch-Str. ein Gewaltschutzkonzept entwickelt mit einem allgemeinen Teil und einen auf die Einrichtung bezogenen Teil (Drs. G-19/029).
Im Jahr 2017/18 wurde im Rahmen eines einjährigen Förderprojektes de BMFSJ für die Gemeinschaftsunterkunft Hermann-Mitsch-Str. ein Gewaltschutzkonzept entwickelt mit einem allgemeinen Teil und einen auf die Einrichtung bezogenen Teil (Drs. G-19/029).
From the publisher's feed