Seit 1. Juli 2016 sind in Brandenburg Rauchwarnmelder in Wohnungen Pflicht, für Bestandwohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.20. Die Zeit für die Nachrüstung läuft. Wir geben Ihnen Tipps rund um den Rauchmelder.
Seit 1. Juli 2016 sind in Brandenburg Rauchwarnmelder in Wohnungen Pflicht, für Bestandwohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.20. Die Zeit für die Nachrüstung läuft. Wir geben Ihnen Tipps rund um den Rauchmelder.