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Dieses Mal waren wir wirklich schnell und aktuell: Die aktuelle Folge der Rechtsbelehrung widmet sich einer etwas seltsam anmutenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshof. Danach muss Google Zeitungsartikel, die negativ über eine Person berichten, aus dem Suchindex entfernen. Der Zeitungsartikel selber darf aber weiterhin online bleiben.
Das wirft ein paar interessante Fragen auf:
Alle Fragen versucht Rechtsanwalt Thomas Schwenke zu beantworten, während ich ihn mit Nachfragen löchere. Dazu schaffen wir noch einen kleinen Ausflug in die Grundessenz der Privatsphäre und wagen einen Blick in die schlimmstmögliche Zukunft, die uns auf Grund dieses Urteils droht. Ausführliche Informationen und Shownotes gibt es hier.
Wir freuen uns über inhaltliche/juristische Kommentare im Blog von Thomas Schwenke und Anmerkungen zu Moderation und technischer Produktion in den hiesigen Kommentaren. Podcast per RSS oder iTunes abonnieren. Der Rechtsbelehrung auf Twitter folgen. Wer die Produktion des Podcasts unterstützen möchte, kann dies hier tun.
Der Beitrag RBL014: EuGH sagt: „Google muss vergessen“ erschien zuerst auf richter.fm.
By richter.fmDieses Mal waren wir wirklich schnell und aktuell: Die aktuelle Folge der Rechtsbelehrung widmet sich einer etwas seltsam anmutenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshof. Danach muss Google Zeitungsartikel, die negativ über eine Person berichten, aus dem Suchindex entfernen. Der Zeitungsartikel selber darf aber weiterhin online bleiben.
Das wirft ein paar interessante Fragen auf:
Alle Fragen versucht Rechtsanwalt Thomas Schwenke zu beantworten, während ich ihn mit Nachfragen löchere. Dazu schaffen wir noch einen kleinen Ausflug in die Grundessenz der Privatsphäre und wagen einen Blick in die schlimmstmögliche Zukunft, die uns auf Grund dieses Urteils droht. Ausführliche Informationen und Shownotes gibt es hier.
Wir freuen uns über inhaltliche/juristische Kommentare im Blog von Thomas Schwenke und Anmerkungen zu Moderation und technischer Produktion in den hiesigen Kommentaren. Podcast per RSS oder iTunes abonnieren. Der Rechtsbelehrung auf Twitter folgen. Wer die Produktion des Podcasts unterstützen möchte, kann dies hier tun.
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