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"(...)der zuständige Oberstaatsanwalt habe das Verfahren verschleppt, um es später einzustellen". Dieser Satz ist in einem einstündigen Feature zum Kriegsverbrechen - Massaker an über 560 Zivilistinen in Sant'Anna di Stazzema mit über 100 Kindern durch die 12. SS-Panzergrenadierdivision "Reichführer SS" zu hören.
Nach Ansicht der baden-württembergischen Medienaufsicht LfK soll er als nicht hinreichend begründete "Tatsache" einen Verstoß gegen § 3 LMedienG begründen: Verletzung journalistischer Grundsätze und des Ehrschutzes.
Ein Satz in einem 60-Minuten Feature.
"(...)der zuständige Oberstaatsanwalt habe das Verfahren verschleppt, um es später einzustellen". Dieser Satz ist in einem einstündigen Feature zum Kriegsverbrechen - Massaker an über 560 Zivilistinen in Sant'Anna di Stazzema mit über 100 Kindern durch die 12. SS-Panzergrenadierdivision "Reichführer SS" zu hören.
Nach Ansicht der baden-württembergischen Medienaufsicht LfK soll er als nicht hinreichend begründete "Tatsache" einen Verstoß gegen § 3 LMedienG begründen: Verletzung journalistischer Grundsätze und des Ehrschutzes.
Ein Satz in einem 60-Minuten Feature.