Der Bundesgerichtshof (BGH) traf am 12. Juni 2024 eine wegweisende Entscheidung in der Rechtssache XII ZB 197/24. Es ging um die Frage, ob Eltern aus religioesen Gruenden eine medizinisch notwendige Behandlung ihrer minderjaehrigen Kinder verweigern duerfen. Der BGH betonte, dass das Kindeswohl und die koerperliche Unversehrtheit Vorrang haben und der Staat einschreiten muss, wenn das Leben und die Gesundheit von Kindern gefaehrdet sind. Das Urteil wurde von verschiedenen Seiten kontrovers diskutiert und wird weitere Debatten ueber das Spannungsverhaeltnis von elterlicher Sorge, Religionsfreiheit und Kindeswohl anstossen. [9494] [AI-generated content]