Rechtsfolge

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By Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität BernScience
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Rechtsfolge episodes

  • Rechtsfolge 24 - Ein nachhaltiges Gesundheitswesen – eine Aufgabe des Rechts?
    Ein Gespräch mit Prof. Dr. Franziska Sprecher
    „Die auf uns zukommenden Gesundheitsfolgen des Klimawandel sind die grösste medizinische Herausforderung des 21. Jahrhundert.“ warnte Dr. Tedros, der Generalsekretär der Weltgesundheitsorganisation an der Klimakonferenz 2021 in Glasgow.
    Der Gesundheitssektor verursacht in der Schweiz 6.7% der CO2-Emissionen. Dazu steigen die Gesundheitskosten stetig an und rund 45% der national tätigen Ärzt:innen und 40% des Pflegepersonals stammen aus dem Ausland.
    Gefragt wird somit nach Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen.
    Doch wie kann das Recht in dieser Lage effektiv einschreiten?
    Mit dieser Frage beschäftigen wir uns in der Rechtsfolge 24 mit Professorin und Rechtsanwältin Franziska Sprecher.
    Professorin Franziska Sprecher ist assoziierte Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht mit besonderer Berücksichtigung des Gesundheitsrechts am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern. Seit 2018 ist sie am Zentrum für Gesundheitsrecht und Management im Gesundheitswesen der Universität Bern tätig und seit Anfang 2020 führt sie das Zentrum als Direktorin.
    Ihre Arbeits- und Forschungsschwerpunkte sind das Staats- und Verwaltungsrecht, insb. die Schnittstellen zum europäischen und internationalen Recht sowie das nationale, europäische und internationale Medizin-, Gesundheits- und Datenrecht.
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    46 min
  • Rechtsfolge 23 - Der Fall Birmingham (Aston Villa vs BSC Young Boys)
    Ein Gespräch mit Dr. Alain Brechbühl, M. Sc. Sport Science Gian-Reto Pfister und MLaw Tim Willmann
    Eskalation zwischen den Zuschauerrängen und der Polizei: Am 27. November 2025 treffen die beiden Fussballteams Aston Villa Football Club und die BSC Young Boys in einem Spiel der Europa League aufeinander. Während des Spiels im Villa Park in Birmingham kam es zu einer Episode von ernsthafter kollektiver Gewalt: Mehrere Polizist:innen wurden angegriffen, diverse Zuschauer:innen verhaftet und einer von ihnen erhielt eine Haftstrafe von zwei Monaten.
    Wie es zu diesem überraschenden Fall schwerer kollektiver Gewalt kam, ob diese abgewendet hätte werden können und wie solche Zwischenfälle in Zukunft umgangen werden können, sind die Fragen der Rechtsfolge 23 mit der Forschungsstelle für «Gewalt bei Sportveranstaltungen».
    Dr. Alain Brechbühl erwarb sein Bachelor- und Masterdiplom im Bereich der Sportwissenschaft mit einem Minor in Geschichte an der Universität Bern. Danach doktorierte er am Institut für Sportwissenschaft der Universität Bern zum Thema „Eskalation versus Nicht-Eskalation von Fangewalt im Fussball“. Nun arbeitet er als Projektverantwortlicher bei der Forschungsstelle «Gewalt bei Sportveranstaltungen» am Institut für Strafrecht und Kriminologie, angegliedert an der Abteilung von Professor Jonas Weber.
    Gian-Reto Pfister absolvierte ebenfalls seinen Bachelor und Master im Bereich der Sportwissenschaft mit einem Minor in Geschichte an der Universität Bern. Aktuell doktoriert zum Thema «Eine fanbezogene Perspektive auf die Polizeiarbeit bei Fussballspielen in der Schweiz - eine Frage der Identität und Legitimität» und arbeitet er als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern bei Professor Jonas Weber.
    Tim Willmann studierte Rechtswissenschaften auch an der Universität Bern. Aktuell arbeitet und doktoriert er als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Jonas Weber am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern zum Thema «Polizeiliche Auflagen an die Veranstaltenden von Fussballspielen in der Schweiz – Eine normative und empirische Analyse von Artikel 3a des Hooligan Konkordats».
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    1 hr
  • Rechtsfolge 22 - Minderheitenschutz oder Machtpolitik? Der Sinn und Zweck von Ständerat und Ständemehr
    Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Julian Marbach
    Der Ständerat und das Ständemehr gehören zu den alteingewachsenen Institutionen der schweizerischen halbdirekten Demokratie. Bei jeder Verabschiedung eines Gesetzes oder eines internationalen Vertrags müssen beide Kammern, National- und Ständerat, einen übereinstimmenden Beschluss fassen.
    Auch bei Volksinitiativen reicht es nicht, dass die prozentuale Mehrheit der Bevölkerung zustimmt: Auch die Mehrheit der Kantone, das Ständemehr, muss die Vorlage annehmen.
    Bei näherer Betrachtung erscheint der Sinn und Zweck von Ständerat und Ständemehr jedoch teilweise unklar.
    Es stellt sich daher die Frage:
    Wie lässt sich die Existenz von Ständerat und Ständemehr im Schweizer Recht begründen?
    Damit befasst sich die Rechtsfolge 22 im Gespräch mit Rechtsanwalt Julian Marbach. Dieser verfasst aktuell seine Dissertation zum Thema «Ständerat und Ständemehr: Geschichte und Rechtsdogmatik zweier föderalistischer Institutionen».
    Julian Marbach absolvierte seinen Bachelor und Master an der Universität Bern, erwarb danach das Anwaltspatent des Kantons Bern und arbeitet derzeit als Assistent am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern bei Professor Axel Tschentscher.
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    53 min
  • Rechtsfolge 21 - Inklusive Bildung: Zwischen diskriminierender Zwangssegregation und individualisierter Förderung
    Ein Gespräch mit MLaw Roman Schmidt
    Nach Art. 19 BV hat jedes Kind einen grundrechtlichen Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Wie dieses Recht umgesetzt und in der Praxis für alle Kinder, insbesondere für Kinder mit Behinderungen, garantiert werden kann, ist umstritten. Im kantonal organisierten Bildungssystem werden Kinder teilweise integrativ in der Regelklasse und teilweise separiert in Sonderschulklassen unterrichtet und gebildet.
    Dies wirft Fragen über Segregation, Integration und Inklusion, Chancengleichheit und Diskriminierung und allem voran die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des ausreichenden Grundschulunterrichts von Kindern mit Behinderung auf.
    Mit diesen Fragen befasst sich unser Gespräch in der Rechtsfolge 21 mit Roman Schmidt.
    Roman Schmidt absolvierte sein Bachelor- und Masterstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Bern. Aktuell arbeitet er als wissenschaftlicher Assistent und Doktorand am Institut für öffentliches Recht bei den Professoren Alberto Achermann und Barbara von Rütte und am Zentrum für Migrationsrecht der Universität Bern.
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    1 hr 4 min
  • Rechtsfolge 20 - Verwahrt - für immer weggesperrt?
    Ein Gespräch mit Prof. Dr. Jonas Weber
    Thomas N. wurde für den Vierfachmord von Rupperswil zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Mike A. tötete eine Sexarbeitende und erhielt als erste und bisher einzige Person in der Schweiz eine rechtskräftige lebenslange Verwahrung. Ihre Fälle werfen grundlegende Fragen auf: Was bedeutet Verwahrung? Wann wird sie angeordnet, und ist eine Entlassung jemals möglich? Wie ist der Verwahrungsvollzug in der Schweiz ausgestaltet – und hält er den Anforderungen der Menschenrechte stand?
    Die Verwahrung ist keine Strafe, sondern eine sichernde Massnahme, die angeordnet wird, wenn ein:e Täter:in als besonders gefährlich und nicht therapierbar gilt. Sie hängt damit nicht von der Schuld ab, sondern von der Person – und kann im Extremfall ein Leben lang dauern. Zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft, dem Schutz potenzieller Opfer und den menschenrechtlichen Anforderungen an einen würdigen Vollzug entsteht ein erhebliches Spannungsverhältnis. Die Schweizer Vollzugspraxis weicht dabei nach wie vor deutlich von den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab.
    Über diese Fragen – von der Risikoabschätzung über die Haftbedingungen bis hin zur Grundsatzdebatte über Sicherheit, Opferschutz und die Grenzen des Freiheitsentzugs – sprechen wir in der Rechtsfolge 20 mit Prof. Dr. Jonas Weber.
    Jonas Weber hat Rechtswissenschaften sowie Geschichte, Soziologie und Politikwissenschaft an den Universitäten Basel, Bern und Zürich studiert. Er hat an der Universität Basel zum elektronisch überwachten Hausarrest doktoriert und das Anwaltspatent des Kantons Basel-Landschaft erworben. Heute ist er ordentlicher Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern, nimmt Lehraufträge im Strafsanktionen- und Strafvollzugsrecht an weiteren Universitäten wahr und ist als nebenamtlicher Richter am Appellationsgericht Basel tätig.
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    1 hr 19 min
  • Rechtsfolge 19 - Recht praktisch - die Human Rights Law Clinic
    Ein Gespräch mit Jann Schaub und Enja Jäggi
    Wer ist die Human Rights Law Clinic und was macht sie?
    Wie muss ein Studium der Rechtswissenschaften ausgestaltet sein, um Studierende auf die Praxis vorzubereiten?
    Die Human Rights Law Clinic ist ein Lehrformat der Universität Bern, in welchem Studierende während 2 oder 3 Semestern in Kooperation mit externen Anwält:innen an echten Fällen in den Bereichen Migrationsrecht, Straf- und Massnahmenvollzugs, Polizeirechts sowie des Sozialrechts arbeiten. Betreut wird die Law Clinic von den Professoren Alberto Achermann, Jörg Künzli und Jonas Weber der Universität Bern und Mitgliedern des Mittelbaus.
    Studierende sollen so bereits während des Studiums die Möglichkeit erhalten, an realen Fällen zu menschenrechtlichen Fragestellungen mitzuarbeiten und praktische Fertigkeiten zu erlernen.
    In Rechtsfolge 19 widmen wir uns im Gespräch mit Jann Schaub und Enja Jäggi der Law Clinic und diskutieren Fragen rund um die juristische Ausbildung, die Entwicklung eines kritischen Rechtsverständnisses und den Zugang zum Recht.
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    57 min
  • Rechtsfolge 18 - Ein Spagat zwischen Datenschutz und Vertragsrecht
    Ein Gespräch mit Michael Toneatti
    «Daten als Entgelt» beschreibt ein Geschäftsmodell, indem eine (digitale) Dienstleistung oder sonstige Leistung erbracht wird und der/die Endnutzer:in im Gegenzug in die Bearbeitung personenbezogener Daten einwilligt. Die Bereitstellung dieser Daten wird als Gegenleistung und damit als Bezahlung angesehen.
    Im alltäglichen Leben sind zahlreiche Beispiele dieses Geschäftsmodells zu finden, personenbezogene Daten werden so kommerzialisiert. Dies illustriert den wirtschaftlichen Wert von Daten im Geschäftsverkehr, aber auch die Selbstverständlichkeit, mit der wir mit unseren Daten «bezahlen».
    Das Konzept «Daten als Entgelt» wirft einige interessante Fragestellungen auf, denen wir in Rechtsfolge 18 mit MLaw RA Michael Toneatti auf den Grund gehen möchten.
    Michael Toneatti hat Rechtswissenschaften an der Universität Bern studiert und mit einem Master of Law abgeschlossen. Nach Erwerb des Bernischen Anwaltspatent im Jahre 2022 war Michael Toneatti als Anwalt tätig, bevor er zurück an die Universität wechselte. Er ist wissenschaftlicher Assistent und Doktorand bei Prof. Dr. Mirjam Eggen am Departement für Privatrecht der Universität Bern und schreibt momentan an einer Dissertation zur vertragsrechtlichen Ausgestaltung datenrechtlicher Verträge.
    Wir fragen uns in dieser Episode:
    - Wie geht unsere Rechtsordnung mit Daten um?
    - Lässt sich, z.B. für Dienstleistungen im Internet wie beispielsweise die Nutzung einer Software, mit der Einwilligung in die Bearbeitung der eigenen Daten bezahlen?
    - Wie ist eine Einwilligung dogmatisch zu behandeln?
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    48 min
  • Frische Stimmen, gleiches Format
    Gespräch des Podcast-Teams

    In einer besonderen Episode des Podcast «Rechtsfolge» spricht das neue Social-Media-Team gemeinsam über Wissenschaftskommunikation und das Podcast-Projekt.

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    12 min
  • Rechtsfolge 17 Politische Partizipation trotz Ungleichheit und Exklusion?
    Ein Gespräch mit MLaw Manuela Hugentobler

    Am 21. September 2020 besetzten Klima-Aktivist:innen den Berner Bundesplatz. Sie forderten eine wirksame Klimapolitik. Fast zeitgleich demonstrierten Menschen des #StopIsolation-Kollektivs für menschenwürdige Wohnverhältnisse von geflüchteten Menschen. Obwohl beide Demonstrationen unbewilligt waren, wurde nur eine der beiden Versammlungen durch die Polizei aufgelöst.

    Dieses Beispiel zeigt die enge Verflechtung von Demonstrationen mit dem Konzept der (Un-)Gleichbehandlung auf und steht, so Manuela Hugentobler, exemplarisch für die Leerstellen in den Rechtswissenschaften im Bereich (qualifizierter) Ungleichheit und demokratischer Partizipation.

    Manuela Hugentobler hat Rechtswissenschaften an der Universität Basel studiert und mit einem Master of Law abgeschlossen.

    In nächster Zeit wird sie ihr Doktorat am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern bei Prof. Dr. Markus Müller abschliessen. Ihre Arbeit widmet sie der Demokratie, Diskriminierung und politischer Partizipation im Rahmen des Doktoratsprogramms Gender Studies.
    Seit 2022 arbeitet Frau Hugentobler am Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung (IZFG) als wissenschaftliche Mitarbeiterin, Dozentin und Projektleiterin.
    Manuela Hugentobler betreut dabei u.A. das Projekt «Gleichstellungsdatenbank», welches Verfahren bzw. Entscheide gestützt auf das Gleichstellungsgesetz sammelt und aufbereitet. Sie ist Vorstandsmitglied des Schweizerischen Instituts für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law sowie der Demokratischen Jurist*innen Schweiz.

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    1 hr 14 min
  • Rechtsfolge 16 Restorative Justice
    Gespräch mit Prof. Dr. Ineke Pruin

    Wer eine Straftat begeht, der widersetzt sich nicht nur gesetzlichen Normen, deren Verletzung es zu ahnden gilt. Vielmehr wird dabei individuellen Menschen Unrecht und Leid zugefügt. Das Verbrechen zerstört die zwischenmenschliche Beziehung zwischen Täter und Opfer, sowie jene zur Gesellschaft. Und genau diese Beziehungen wiederherzustellen sei das ureigene, menschliche Bedürfnis nach Konfliktbewältigung – ein Bedürfnis, dem die Strafe alleine nicht gerecht wird.

    In jüngster Zeit wurden entsprechend Forderungen nach wiederherstellenden, restaurativen Modellen der Gerechtigkeit im Strafrecht und Strafprozessrecht laut – nach Restorative Justice.

    Wir gehen diesem Konzept in Rechtsfolge 16 diesem Konzept mit Prof. Ineke Pruin nach.

    Prof. Ineke Pruin hat Rechtswissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald, der Universidad País Vasco in San Sebastián und der Universität Mannheim studiert. Sie hat an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zum deutschen Jugendstrafrecht promoviert und verfasste ebenda ihre Habilitation zur Entlassung aus dem Strafvollzug. In ihrer wissenschaftlichen Arbeit befasst sie sich schwerpunktmässig mit dem Justizvollzug und der Rehabilitation. Ineke Pruin ist seit 2021 assoziierte Professorin für Kriminologie am Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Universität Bern.

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    1 hr 16 min

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