Rechtsnihilismus ist, wenn etwa Polizei, Staatsanwaltschaften oder Gerichte sich weigern, geltende Gesetze durchzusetzen. Aber es gibt auch eine weitere Erscheinungsform: Wenn Parlamente nämlich rechtswidrige (z.B. unmögliche oder verfassungswidrige) Gesetze vorsätzlich verabschieden und in Kraft treten lassen. Beides ist dem Rechtsstaat hochgradig abträglich.
AutorInnen: Chris Carlson
Radio: radio flora, Hannover im www
Produktionsdatum: 28.07.2020
Creative-Commons
Nichtkommerziell, Bearbeitung erlaubt, Weitergabe unter gleicher Lizenz erwünscht.