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Regelung des Bürgerangebots für Behörden


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Das Dienstleistungsangebot des Staats an den Bürger wird von Behörden, Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts oder davon beauftragten Unter- nehmen erbracht. Der Leistungsumfang darf jedoch durch die Vereinbarung der Leistungserbringung durch Dritte zeitlich, räumlich und qualitativ nicht einge- schränkt werden.

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PATRIABy id864