Recht Lustig - Das wusste ich ja gar nicht!

Rückgabe will gelernt sein


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In der Welt des Online-Shoppings gibt es eine goldene Regel: Wenn du etwas kaufst und es dir dann nicht gefällt, kannst du es einfach zurückgeben. Das nennt sich Widerrufsrecht, oder wie ich es gerne nenne: die „Ich-habe-doch-eigentlich-gar-keine-Ahnung-was-ich-wirklich-wollte“-Klausel.

Es ist, als würde das Universum dir eine zweite Chance geben, nachdem du impulsiv auf „Kaufen“ geklickt hast. Du könntest ein Paar Schuhe bestellen, das aussieht, als hätte ein Regenbogen darauf gebrochen, und wenn es dir nicht gefällt, sagst du einfach: „Nein, danke, Regenbogenfarben sind nicht meine wahre Natur.“ Zurück geht es, und du bist frei, nach etwas Vernünftigem zu suchen, wie vielleicht Schuhe, die nicht leuchten, wenn du gehst.

Aber Vorsicht! Das Widerrufsrecht ist wie ein schlafender Drache – du kannst es nutzen, aber sei dir bewusst, dass es auch seine Tücken hat. Du könntest zum Beispiel versehentlich eine Armee von aufblasbaren Einhörnern bestellen, nur um dann festzustellen, dass du keinen Platz für sie in deiner winzigen Wohnung hast. Die Lösung? Schnell den Widerrufsknopf drücken und hoffen, dass der Paketbote nicht allzu perplex ist, wenn er die Einhörner wieder mitnehmen soll.

Es ist auch ein interessantes psychologisches Experiment: Wie schnell kannst du deine Meinung ändern? Innerhalb von fünf Minuten nach dem Kauf? Nach einem Tag? Oder erst nach einer Woche und drei erfolglosen Versuchen, herauszufinden, wie man einen aufblasbaren Flamingo im Wohnzimmer stilvoll platziert?


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Recht Lustig - Das wusste ich ja gar nicht!By Azize Ekinci & Fatih Çevikkollu