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Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland führt mit § 5a im derzeitigen Entwurf auch ein neues Baugebiet, das dörfliche Wohngebiet, in die Baunutzungsverordnung ein. Der neue RURPOD beleuchtet zunächst die Hintergründe und erläutert im Anschluss die Struktur des dörflichen Wohngebiets.
Anmerkungen:
Literatur
Integration der GIRL in die TA Luft BR-Drs. 767/20 v. 17.12.2020
5a
Dörfliche Wohngebiete
(1) Dörfliche Wohngebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.
(2) Zulässig sind
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
auf YouTube ansehen
By RURPODDas Gesetz zur Mobilisierung von Bauland führt mit § 5a im derzeitigen Entwurf auch ein neues Baugebiet, das dörfliche Wohngebiet, in die Baunutzungsverordnung ein. Der neue RURPOD beleuchtet zunächst die Hintergründe und erläutert im Anschluss die Struktur des dörflichen Wohngebiets.
Anmerkungen:
Literatur
Integration der GIRL in die TA Luft BR-Drs. 767/20 v. 17.12.2020
5a
Dörfliche Wohngebiete
(1) Dörfliche Wohngebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.
(2) Zulässig sind
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
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