www.segelpodcast.com SBF See - Spezifische Fragen 73-143
Hier findest du die SBF See - Spezifische Fragen 73-143 und alle anderen Theoriefragen
SBF See - Fragen 1 -285. Stand 16.01.2013.
Quelle: http://www.elwis.de
Spezifische Fragen See 73 - 143
Anmerkung:
Antwort a ist immer die richtige.
- Wo gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)?
- Auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.
- Auf der Hohen See und den deutschen Seeschifffahrtsstraßen, die von Seeschiffen befahren werden.
- Auf den Seeschifffahrtsstraßen und den küstennahen deutschen Seegewässern, die von Seeschiffen befahren werden.
- Auf der Hohen See und den von Seeschiffen befahrbaren Randmeeren, mit Ausnahme der Verkehrstrennungsgebiete.
- Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht?
- Die Vorschrift der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Die Vorschrift der Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
- Die Grundregeln für das Verhalten im Verkehr.
- Die Vorschrift der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
- Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?
- Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) oder weniger.
- Sportboote unter Segel mit einer Rumpflänge unter 15 m und solche deren Antriebsmaschine nicht benutzt wird.
- Sportboote mit Antriebsmaschine mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 Kilowatt (15 PS).
- Sportboote, die entweder vor Anker liegen oder an Land festgemacht sind oder auf Grund sitzen.
- Wer ist für die Befolgung der Verkehrsvorschriften verantwortlich?
- Der Fahrzeugführer oder sein Stellvertreter.
- Der Fahrzeugführer und sein Stellvertreter.
- Der Fahrzeugführer und jeder sonst Verantwortliche.
- Der Fahrzeugführer oder jeder sonst Verantwortliche.
- Was bedeutet "seemännische Sorgfaltspflicht"?
- Die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsmaßregeln über die Verkehrsvorschriften hinaus, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern.
- Die Verpflichtung zur Beachtung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Grundregeln für das Verhalten im Verkehr und der Ausweichregeln mit dem Manöver des letzten Augenblicks.
- Die Verpflichtung zur Beachtung der Vorsichtsmaßregeln und Sicherheitsregeln der Verkehrsvorschriften und der Grundregeln für das Verhalten im Verkehr.
- Die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsmaßregeln der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), der Grundregeln für das Verhalten im Verkehr und der Ausweichregeln mit dem Manöver des letzten Augenblicks.
- Welche Sicherheitsmaßnahmen hat der Fahrzeugführer im Rahmen seiner seemännischen Sorgfaltspflicht vor Fahrtantritt zum Schutze und für die Sicherheit der Personen an Bord zu treffen?
- Der Fahrzeugführer hat die Besatzungsmitglieder und Gäste über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord zu unterrichten, in die Handhabung der Rettungs- und Feuerlöschmittel einzuweisen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen.
- Der Fahrzeugführer muss die Besatzungsmitglieder und Gäste anweisen, dass sie sich über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord informieren, sich die Gebrauchsanweisungen der Rettungs- und Feuerlöschmittel ansehen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen achten.
- Der Fahrzeugführer hat die verantwortlichen Besatzungsmitglieder über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord zu unterrichten, in die Handhabung der Rettungs- und Feuerlöschmittel einzuweisen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen.
- Der Fahrzeugführer hat die Gäste an Bord über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord zu unterrichten, in die Handhabung der Rettungs- und Feuerlöschmittel einzuweisen und auf geeignete Maßnahmen gegen das Überbordfallen hinzuweisen.
- Was bedeutet das "Manöver des letzten Augenblicks"?
- Ausweichmanöver des Kurshalters.
- Ausweichmanöver des Ausweichpflichtigen.
- Ausweichmanöver des Kurshalters und des Ausweichpflichtigen.
- Ausweichmanöver des Kurshalters oder des Ausweichpflichtigen.
- Wann ist das "Manöver des letzten Augenblicks" durchzuführen?
- Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann.
- Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.
- Es muss im letzten Augenblick von jedem durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß sonst nicht mehr vermieden werden kann.
- Es muss kurz vor der Kollision durchgeführt werden, wenn sonst ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.
- Wann gilt ein Fahrzeug als überholendes Fahrzeug?
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