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Schülerdaten verschlüsseln Teil 1: Rechtliche Vorgaben


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Willkommen zur Reihe "Schüler Daten verschlüsseln mit Open Source Werkzeugen". In dieser Reihe stelle ich vor, warum man Schüler-Daten verschlüsseln sollte und wie man das macht.

Diese Informationen gebe ich auf dem Stand Oktober 2022. Da das Thema immer aktuell bleibt und sich Gesetzgebung sowie Programme verändern, bitte ich dich, die Informationen immer gegen zu prüfen.

Ich bin außerdem kein Jurist oder ein Mensch, der verbindliche rechtliche Empfehlungen geben kann oder sollte. Hier stelle ich nur das vor, was ich bisher zu dem Thema gefunden und erfahren habe. Der zugehörige Text sowie Quellen findest du auch noch mal in der Video-Beschreibung. Du brauchst also nicht mitschreiben.

Quellen:

  • https://www.iste.org/de/explore/entrsekt/Safeguarding-student-data%3A-When-students-are-connected%2C-they-must-be-protected
  • DSGVO: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE (38)
  • Kinder verdienen bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind. Ein solcher besonderer Schutz sollte insbesondere die Verwendung personenbezogener Daten von Kindern für Werbezwecke oder für die Erstellung von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen und die Erhebung von personenbezogenen Daten von Kindern bei der Nutzung von Diensten, die Kindern direkt angeboten werden, betreffen. Die Einwilligung des Trägers der elterlichen Verantwortung sollte im Zusammenhang mit Präventions- oder Beratungsdiensten, die unmittelbar einem Kind angeboten werden, nicht erforderlich sein.

    • https://www.tlfdi.de/fileadmin/tlfdi/datenschutz/schule/faq_datenschutz_in_schulen.pdf
    • Müssen elektronische Daten auf mobilen Endgeräten bzw. Datenträgern verschlüsselt werden?

      Ja. Sobald personenbezogene Daten auf mobilen Endgeräten bzw. Datenträgern gespeichert werden, müssen diese verschlüsselt werden. Mittels Verschlüsselung kann unbefugte Kenntnisnahme, unbefugtes Kopieren oder Verändern von personenbezogenen Daten bei der Speicherung, dem Transport und der Übertragung verhindert werden.
      Personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften, die auf mobilen Speichergeräten wie z. B. externen Festplatten, USB Speichermedien, CD-ROMs, usw. abgelegt werden, aber auch auf Laptops, Notebooks, usw. müssen verschlüsselt sein. Auch für den Fall, dass personenbezogene Daten per E-Mail über das Internet übertragen werden sollen, ist eine Verschlüsselung vorgeschrieben.
      Hinweise und konkrete Empfehlungen zu geprüfter Verschlüsselungssoftware gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) www.bsi.de.
      3.3 Mein Betriebssystem fordert ein Passwort bei der Anmeldung. Ist dies ausreichend?
      Nein. Ein alleiniger passwortgeschützter Gerätezugang reicht nicht aus, da die Daten selbst in der Regel unverschlüsselt auf der Festplatte abgelegt sind und so mit geringen technischem Aufwand ausgelesen werden können.

      Zusammenfassung:

      • Schülerdaten müssen verschlüsselt werden.
      • Login-Passwort reicht nicht aus.
      • Es gibt Werkzeuge, mit denen das möglich ist.
      • ...more
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