Am Donnerstag hat das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Versammlungsfreiheit entschieden. In der Pressemitteilung hiess es, die Klage eines Protestveranstalters sei teilweise erfolgreich gewesen. Er wollte in der hessischen Stadt Giessen eine Kundgebung abhalten unter dem Motto: "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen - Schutz vor Viren, nicht vor Menschen".
AutorInnen: Matthieu
Radio: RDL, Freiburg im www
Produktionsdatum: 20.04.2020
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