Sind die "Jochen Schweizer"-Gutscheine rechtlich in Ordnung?
Eine Hörerin findet drei Jahre lang keine Möglichkeit, einen Städtereise-Gutschein des Unternehmers Jochen Schweizer einzulösen – bis er verjährt. Ist das rechtens? Und darf Schweizer für eine Verlängerung Geld nehmen?
Sind die "Jochen Schweizer"-Gutscheine rechtlich in Ordnung?
Eine Hörerin findet drei Jahre lang keine Möglichkeit, einen Städtereise-Gutschein des Unternehmers Jochen Schweizer einzulösen – bis er verjährt. Ist das rechtens? Und darf Schweizer für eine Verlängerung Geld nehmen?