In vielen Betrieben bekommen Arbeitnehmer Sonntags-, Nacht- oder Feiertagszuschläge. Müssen diese Zuschläge besteuert werden oder kann man das vermeiden? Das Finanzamt Düsseldorf hat ein klares Urteil gesprochen.
In vielen Betrieben bekommen Arbeitnehmer Sonntags-, Nacht- oder Feiertagszuschläge. Müssen diese Zuschläge besteuert werden oder kann man das vermeiden? Das Finanzamt Düsseldorf hat ein klares Urteil gesprochen.