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Das unzutreffende Gerücht, dass Jura weltfremd sei, hält sich hartnäckig. Es bezieht sich nicht nur auf die ominöse Gutachtentechnik (auf die wir noch in einer separaten Folge zurückkommen werden), sondern auch auf die Fallbeispiele, die wir im Studium nutzen. Beides wird verkannt und kommt mitten aus dem praktischen Leben, heute widmen wir uns den Fallbeispielen.
Denkst du manchmal auch "völlig übertrieben", wenn du ein Fallbeispiel liest? Oder, wenn im Lehrbuch durchexerziert wird, was in Variante 1, was in Variante 2, was in Untervarianten 1-40 gilt usw.? Mir ging es früher definitiv so - ich war felsenfest überzeugt, dass das überkonstruierte und weltfremde Beispiele seien. Waren sie aber nicht - in den meisten Fällen war es nicht die Fantasie der AutorInnen und Dozierenden, sondern eine Gerichtsentscheidung, die die Idee lieferte.
Juristische Systeme sind entwickelt worden, um das menschliche Leben zu ordnen. Entsprechend spiegeln sie dessen Komplexität (und teilweise Absurdität) wider.
Wir haben festgestellt: Es gibt nichts, was es nicht gibt. Das gilt leider auch für Prüfungssachverhalte. Spätestens dann, wenn als Basis eine Gerichtsentscheidung steht. Jetzt denkst du vielleicht, die Lösung zu haben: Einfach alle Gerichtsentscheidungen (auswendig) lernen. Wird aber nicht funktionieren - weder kannst du alle Entscheidungen lernen (ok - hier schließe ich von mir auf andere) noch kannst du dich darauf verlassen, dass diese nicht abgewandelt werden.
Hat dir diese Folge und insbesondere die Art und Weise, wie ich an Jura rangehe, gefallen?
Dann schau doch mal vorbei!
By Dr. iur. habil. Panajota LakkisDas unzutreffende Gerücht, dass Jura weltfremd sei, hält sich hartnäckig. Es bezieht sich nicht nur auf die ominöse Gutachtentechnik (auf die wir noch in einer separaten Folge zurückkommen werden), sondern auch auf die Fallbeispiele, die wir im Studium nutzen. Beides wird verkannt und kommt mitten aus dem praktischen Leben, heute widmen wir uns den Fallbeispielen.
Denkst du manchmal auch "völlig übertrieben", wenn du ein Fallbeispiel liest? Oder, wenn im Lehrbuch durchexerziert wird, was in Variante 1, was in Variante 2, was in Untervarianten 1-40 gilt usw.? Mir ging es früher definitiv so - ich war felsenfest überzeugt, dass das überkonstruierte und weltfremde Beispiele seien. Waren sie aber nicht - in den meisten Fällen war es nicht die Fantasie der AutorInnen und Dozierenden, sondern eine Gerichtsentscheidung, die die Idee lieferte.
Juristische Systeme sind entwickelt worden, um das menschliche Leben zu ordnen. Entsprechend spiegeln sie dessen Komplexität (und teilweise Absurdität) wider.
Wir haben festgestellt: Es gibt nichts, was es nicht gibt. Das gilt leider auch für Prüfungssachverhalte. Spätestens dann, wenn als Basis eine Gerichtsentscheidung steht. Jetzt denkst du vielleicht, die Lösung zu haben: Einfach alle Gerichtsentscheidungen (auswendig) lernen. Wird aber nicht funktionieren - weder kannst du alle Entscheidungen lernen (ok - hier schließe ich von mir auf andere) noch kannst du dich darauf verlassen, dass diese nicht abgewandelt werden.
Hat dir diese Folge und insbesondere die Art und Weise, wie ich an Jura rangehe, gefallen?
Dann schau doch mal vorbei!