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In dieser Folge spreche ich dir vom SKS Fragenkatalog Schifffahrtsrecht 1 - 55. Hier kannst du dir den gesamten Fragebogen herunter laden: Fragenkatalog-SKS
SchifffahrtsrechtNummer 1:
Was sind "Sicherheitszonen" im Sinne der Verordnung zu den KVR?
Sicherheitszonen sind Wasserflächen im Umkreis von 500 m um Plattformen, Bohrinseln, Forschungsanlagen u. a., die nicht befahren werden dürfen.
Nummer 2:
Die Verordnung zu den KVR verbietet die Führung eines Fahrzeugs, wenn man infolge des Genusses alkoholischer Getränke in der sicheren Führung des Fahrzeugs behindert ist.
Welchen örtlichen Geltungsbereich hat die vorgenannte Verordnung?
Die Verordnung gilt auf Seeschifffahrtsstraßen und für Schiffe, die die Bundesflagge führen, seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland (also weltweit), soweit nicht in den Hoheitsgewässern anderer Staaten abweichende Regelungen gelten.
Nummer 3:
Wer darf laut Verordnung zu den KVR ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Crew eine andere Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes nicht ausüben (allgemein ohne Zahlen zu beantworten)?
Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes behindert ist.
Nummer 4:
Welche Atem- bzw. Blutalkoholkonzentration darf laut Verordnung zu den KVR nicht erreicht werden, damit kein Verbot für ein Führen eines Fahrzeugs oder als Mitglied der Crew für ein Ausüben des Brückendienstes besteht?
0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Nummer 5:
Die KVR regeln u. a. das Verhalten der Schiffsführungen bei Kollisionsgefahr.
Was ist im Rahmen der Verantwortlichkeit bei der Auslegung und Befolgung der KVR zu berücksichtigen?
Bei der Auslegung und Befolgung der KVR sind stets alle Gefahren der Schifffahrt und des Zusammenstoßes sowie alle besonderen Umstände einschließlich Behinderungen der betroffenen Fahrzeuge gebührend zu berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ggf. auch ein Abweichen von diesen Regeln erfordern können (z. B. Abweichen von der Kurshaltepflicht, wenn der Ausweichpflichtige nicht angemessen handelt).
Nummer 6:
Welche Grundregeln für das Verhalten im Verkehr verlangen die KVR, die ein Schiffsführer zu berücksichtigen hat, auch wenn keine konkrete Regel anwendbar ist?
Die KVR befreien nicht von den Folgen, die durch unzureichende Einhaltung der KVR oder unzureichende Vorsichtsmaßnahmen entstehen, d. h., allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles können über die Mindestanforderungen der KVR hinausgehende Maßnahmen erfordern.
Nummer 7:
Was sind Verkehrstrennungsgebiete?
Wie sind sie zu befahren?
Nummer 8:
Was ist ein "manövrierunfähiges Fahrzeug"?
Manövrierunfähig ist ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände ...
www.segelpodcast.com
By Erlebtes Wissen über Segeln, Wale und Delfine und Mee(h)r von Monika Bubel und ihren Interviewpartnern. Mo-Mi-FrIn dieser Folge spreche ich dir vom SKS Fragenkatalog Schifffahrtsrecht 1 - 55. Hier kannst du dir den gesamten Fragebogen herunter laden: Fragenkatalog-SKS
SchifffahrtsrechtNummer 1:
Was sind "Sicherheitszonen" im Sinne der Verordnung zu den KVR?
Sicherheitszonen sind Wasserflächen im Umkreis von 500 m um Plattformen, Bohrinseln, Forschungsanlagen u. a., die nicht befahren werden dürfen.
Nummer 2:
Die Verordnung zu den KVR verbietet die Führung eines Fahrzeugs, wenn man infolge des Genusses alkoholischer Getränke in der sicheren Führung des Fahrzeugs behindert ist.
Welchen örtlichen Geltungsbereich hat die vorgenannte Verordnung?
Die Verordnung gilt auf Seeschifffahrtsstraßen und für Schiffe, die die Bundesflagge führen, seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland (also weltweit), soweit nicht in den Hoheitsgewässern anderer Staaten abweichende Regelungen gelten.
Nummer 3:
Wer darf laut Verordnung zu den KVR ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Crew eine andere Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes nicht ausüben (allgemein ohne Zahlen zu beantworten)?
Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes behindert ist.
Nummer 4:
Welche Atem- bzw. Blutalkoholkonzentration darf laut Verordnung zu den KVR nicht erreicht werden, damit kein Verbot für ein Führen eines Fahrzeugs oder als Mitglied der Crew für ein Ausüben des Brückendienstes besteht?
0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Nummer 5:
Die KVR regeln u. a. das Verhalten der Schiffsführungen bei Kollisionsgefahr.
Was ist im Rahmen der Verantwortlichkeit bei der Auslegung und Befolgung der KVR zu berücksichtigen?
Bei der Auslegung und Befolgung der KVR sind stets alle Gefahren der Schifffahrt und des Zusammenstoßes sowie alle besonderen Umstände einschließlich Behinderungen der betroffenen Fahrzeuge gebührend zu berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ggf. auch ein Abweichen von diesen Regeln erfordern können (z. B. Abweichen von der Kurshaltepflicht, wenn der Ausweichpflichtige nicht angemessen handelt).
Nummer 6:
Welche Grundregeln für das Verhalten im Verkehr verlangen die KVR, die ein Schiffsführer zu berücksichtigen hat, auch wenn keine konkrete Regel anwendbar ist?
Die KVR befreien nicht von den Folgen, die durch unzureichende Einhaltung der KVR oder unzureichende Vorsichtsmaßnahmen entstehen, d. h., allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles können über die Mindestanforderungen der KVR hinausgehende Maßnahmen erfordern.
Nummer 7:
Was sind Verkehrstrennungsgebiete?
Wie sind sie zu befahren?
Nummer 8:
Was ist ein "manövrierunfähiges Fahrzeug"?
Manövrierunfähig ist ein Fahrzeug, das wegen außergewöhnlicher Umstände ...
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