Pro Kind soll es im Frühjahr einmalig 150 Euro geben. So haben es die Koalitionsspitzen beschlossen. Der Kinderbonus wird nicht auf Hartz IV angerechnet. Bei Gutverdienern aber holt ihn sich der Fiskus über die Steuererklärung zurück.
Ein Artikel von Antje Höning, erschienen in der Rheinischen Post am 09. Februar 2021 und bei RP Online. Mehr Infos zu RP Audio-Artikeln finden Sie auf rp-online.de/audioartikel.