Der Oberste Gerichtshof entschied, dass in Fällen solidarischer Haftung nach §§ 1301, 1302 ABGB (wenn also mehrere Personen nebeneinander für einen Schaden haften) der Vorsatz dieser Personen sich nicht auf den vollen Schadenerfolg zu erstrecken braucht. Es reicht nämlich aus, wenn sich der Vorsatz auf eine Rechtsverletzung oder Schädigung erstreckt, um die Haftung auch für (weitere) daraus entspringende Schäden zu begründen.
Wir erklären die Grundlagen der Entscheidung des OGH, wie er zu seiner Entscheidung gelangte und warum die Entscheidung so kurz ausgefallen ist.
Zu Beginn geben wir außerdem ein Update zu unserer Folge 9: Mit Erkenntnis vom 11.12.2018 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass die angebliche türkische "Wählerevidenzliste" kein taugliches Beweismittel in Verfahren wegen angeblicher doppelter Staatsbürgerschaften sein kann. Damit trifft der VfGH eine wichtige Grundsatzentscheidung für viele Verfahren in ganz Österreich.