Wenn Ärztinnen und Ärzte auf Wunsch Schwerstkranker todbringende Medikamente verschreiben, gilt das als geschäftsmäßige Suizidbeihilfe und ist strafbar. Palliativmediziner sehen sich kriminalisiert. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich morgen mit dem Gesetz.
Von Burkhard Schäfers
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Hören bis: 19.01.2038 04:14
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