Steuer-Podcast von HLB Stückmann

Steuer-Podcast von HLB Stückmann

By HLB StückmannBusinessInvestingManagement
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Steuer-Podcast von HLB Stückmann episodes

  • Steuern to go - Das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts
    Die Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht werfen wichtige Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen auf

    Juliette Gill und Niels Doege sprechen über die Verhandlungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Begünstigung von Betriebsvermögen und die Konsequenzen für Unternehmensnachfolgen.

    Warum die Erbschaftsteuer aktuell diskutiert wird

    Die politische Debatte und die noch ausstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts führen bei vielen Unternehmen zu Unsicherheit. Niels Doege warnt vor vorschnellen Schlussfolgerungen: Aus den Fragen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung lässt sich nicht ableiten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Gleichwohl haben die beiden Verhandlungstage erkennen lassen, welche verfassungsrechtlichen Fragen für das Gericht von besonderer Bedeutung sind.

    Länderautonomie: Bayern gegen den Rest

    Am ersten Verhandlungstag befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit einem Normenkontrollverfahren des Freistaats Bayern, der auf eine stärkere Länderautonomie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zielt. Bayern will eine Regionalisierung der Bewertungsvorschriften, Freibeträge und Steuersätze. Unterschiedliche Bewertungsvorschriften, Freibeträge und Steuersätze in den einzelnen Bundesländern könnten die Rechtsanwendung erschweren und die Komplexität erhöhen – etwa wenn sich der Wohnsitz des Steuerpflichtigen und das übertragene Immobilienvermögen in verschiedenen Bundesländern befinden. Erörtert wurden zudem mögliche steuerlich motivierte Wohnsitzverlagerungen (Seniorenresidenz in Bayern).

    Betriebsvermögen: Gleichbehandlung und hohe Steuerbelastung

    Am zweiten Verhandlungstag stand die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen im Mittelpunkt. Bevor das Bundesverfassungsgericht die inhaltlichen Fragen prüfen kann, muss es allerdings zunächst über die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde entscheiden. In der Sache geht es darum, ob und inwieweit die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen Erwerber von Betriebsvermögen gegenüber Erwerbern von Privatvermögen in verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Weise begünstigen (Verletzung Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1). Am Vormittag des zweiten Verhandlungstages wurden die wirtschaftlichen Auswirkungen der geltenden Regelungen sowie eines möglichen Wegfalls der Begünstigungen für Betriebsvermögen erörtert. Im Fokus standen das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Vermögensverteilung, die Höhe der Steuersätze und die Bewertung unternehmerischen Vermögens nach dem Ertragswertverfahren. Dabei wurde thematisiert, dass die Bewertung auf künftig erwarteten Erträgen beruht, die zum Bewertungsstichtag noch nicht erwirtschaftet sind. Weitgehende Einigkeit bestand unter den Sachverständigen hinsichtlich der unzureichenden Datenlage sowie der erheblichen Steuerbelastung und des damit verbundenen Liquiditätsabflusses bei sofortiger Zahlung. Unterschiedlich beurteilt wurde dagegen, ob eine Stundung der Erbschaft- und Schenkungsteuer einen angemessenen Ausgleich schaffen kann. Gegen eine bloße Stundung wurde eingewandt, dass sie die Belastung lediglich zeitlich verschiebt und den Vermögens- und Liquiditätsabfluss nicht dauerhaft verhindert.

    Was steckt hinter der Verschonungsbedarfsprüfung?

    Ein Schwerpunkt der Verhandlung war die Verschonungsbedarfsprüfung, insbesondere bei missbräuchlichen Gestaltungen. Sie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine weitgehende Steuerentlastung, wenn ein Erwerber die Erbschaftsteuer nicht aus seinem verfügbaren Vermögen begleichen kann. Diskutiert wurde, wann mögliche missbräuchliche Gestaltungen vorliegen könnten und welche Rolle beispielsweise Übertragungen an Minderjährige oder Stiftungen spielen. Niels Doege stellt klar, dass die Verschonungsbedarfsprüfung kein einfaches Instrument zur Vermeidung von Erbschaftsteuer ist. Die Steuerentlastung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung der Voraussetzung für begünstigtes Vermögen, Behaltensfristen und Lohnsummenvorgaben; zudem muss ein Teil (50 %) des verfügbaren, nicht begünstigten Vermögens (Privatvermögen) sowie auch zukünftig in den nächsten 10 Jahren zusätzlich unentgeltlich erhaltenes Privatvermögen zur Begleichung der Steuer eingesetzt werden. Die komplexe Prüfung und die langfristig einzuhaltenden Voraussetzungen erfordern eine sorgfältige steuerliche Planung und Begleitung.

    Wie geht es mit dem Erbschaftsteuerrecht weiter?

    Die Verhandlungen haben erneut gezeigt, wie komplex die gesetzlichen Regelungen zur Begünstigung von Betriebsvermögen sind. Zugleich stellt sich die Frage, wie konkret das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Neuregelung formulieren sollte. Zu detaillierte Vorgaben könnten das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht weiter verkomplizieren und den politischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers erheblich einschränken. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird innerhalb von etwa drei bis sechs Monaten nach der mündlichen Verhandlung gerechnet. Niels Doege hält es für wahrscheinlich, dass das Gericht im Falle einer Beanstandung die Fortgeltung der bisherigen Regelungen für einen Übergangszeitraum anordnet, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen hat. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Einschätzung; der Ausgang des Verfahrens ist offen.

    Was bedeutet das für die Unternehmensnachfolge?

    Wer eine Unternehmensnachfolge plant oder eine Übertragung möglich erscheint, sollte die aktuelle Diskussion – insbesondere bei größeren Unternehmensvermögen, für die eine Verschonungsbedarfsprüfung in Betracht kommt – zum Anlass nehmen, die beabsichtigte Übertragung sorgfältig zu prüfen, vorzubereiten und gegebenenfalls umzusetzen. Insbesondere bei größeren Unternehmen ist zu klären, welche Vermögensbestandteile die Voraussetzungen für eine steuerliche Begünstigung erfüllen. Niels Doege rät jedoch davon ab, eine Übertragung allein aus steuerlichen Erwägungen vorzunehmen. Maßgeblich bleiben die wirtschaftlichen, familiären und unternehmerischen Rahmenbedingungen.

    Fazit: Nachfolge planen, Entwicklungen verfolgen

    Die Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht betreffen zentrale Fragen für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – von der Gesetzgebungskompetenz der Länder bis zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Begünstigung von Betriebsvermögen. Unternehmen mit konkreten Nachfolgeplänen sollten ihre Vermögensstruktur und die steuerlichen Voraussetzungen frühzeitig prüfen sowie geplante Übertragungen sorgfältig vorbereiten.

    Der Steuer-Podcast von HLB Stückmann:

    Diskussionen aus dem Alltag der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer:

    https://www.stueckmann.de/podcast/

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    Juliette Gill, LL.M., Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Rechtsanwältin bei HLB Stückmann

    https://www.stueckmann.de/team/alle-mitarbeiter/juliette-gill/

    Niels Doege, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner bei HLB Stückmann

    https://www.stueckmann.de/team/partner/niels-doege/

    27 min
  • Steuern to go - Wann entsteht eine umsatzsteuerliche Organschaft und welche Folgen hat das für Unternehmen?
    Worauf Unternehmen achten sollten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Änderungen der Gesetzgeber plant

    Juliette Gill und Kathrin Hansen sprechen darüber, worauf Unternehmen achten sollten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Änderungen der Gesetzgeber plant.

    Darum geht es in dieser Podcast-Folge

    Die umsatzsteuerliche Organschaft spielt nicht nur in großen Konzernen eine wichtige Rolle. Auch mittelständische Unternehmensgruppen oder klassische Mutter-Tochter-Strukturen können betroffen sein. Im Mittelpunkt der Podcast-Folge steht daher die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Organschaft überhaupt vorliegt und weshalb sie in der Praxis oftmals unbemerkt entsteht oder ebenso unbemerkt wieder entfällt. Anhand anschaulicher Beispiele erläutern die Referentinnen die gesetzlichen Anforderungen und zeigen auf, welche Auswirkungen diese auf den Unternehmensalltag haben.

    Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den drei Eingliederungsmerkmalen – der finanziellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Eingliederung. Die Expertinnen erklären verständlich, wie diese Voraussetzungen in der Praxis zu beurteilen sind und weshalb immer eine Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlich ist. Bereits kleinere Veränderungen innerhalb der Unternehmensstruktur oder der Geschäftsführung können dazu führen, dass sich die umsatzsteuerliche Beurteilung grundlegend ändert.

    Welche steuerlichen Folgen ergeben sich?

    Liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor, werden Organträger und Organgesellschaften umsatzsteuerlich als ein einziger Unternehmer behandelt. Diese Rechtsfolge wirkt sich unmittelbar auf die steuerliche Behandlung innerhalb des Unternehmensverbunds aus. So werden Leistungen zwischen den Gesellschaften grundsätzlich nicht mehr als steuerbare Umsätze behandelt, während Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen ausschließlich durch den Organträger abgegeben werden. Die Podcast-Folge erläutert, welche praktischen Vorteile sich daraus ergeben können, aber auch welche Risiken entstehen, wenn eine Organschaft unbemerkt besteht oder wegfällt.

    Warum das Thema gerade jetzt besonders relevant ist

    Zusätzliche Aktualität erhält das Thema durch den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026. Der Gesetzgeber plant umfangreiche Änderungen, die die bisherige Rechtslage deutlich verändern könnten. Künftig soll die Organschaft nicht mehr allein aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse entstehen, sondern zusätzlich eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt voraussetzen. Darüber hinaus sollen Personengesellschaften ausdrücklich als Organgesellschaften in das Gesetz aufgenommen werden. Ziel dieser Neuregelungen ist es, die Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen und das Risiko einer ungewollten Organschaft deutlich zu reduzieren.

    Gleichzeitig macht die Podcast-Folge deutlich, dass auch die geplanten Änderungen Unternehmen nicht vollständig von ihrer Prüfungspflicht entbinden. Denn selbst künftig müssen die gesetzlichen Eingliederungsmerkmale weiterhin vorliegen. Fallen diese Voraussetzungen weg, kann auch eine erklärte Organschaft entfallen – mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen. Deshalb bleibt eine regelmäßige Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse unerlässlich.

    Für wen ist diese Podcast-Folge besonders interessant?

    Die Folge richtet sich insbesondere an Unternehmerinnen und Unternehmer, Geschäftsführer sowie Verantwortliche aus den Bereichen Steuern, Finanzen und Rechnungswesen. Auch Steuerberaterinnen und Steuerberater erhalten einen kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie die geplanten gesetzlichen Neuerungen. Wer gesellschaftsrechtliche Strukturen regelmäßig verändert oder mehrere Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe steuert, erhält wertvolle Hinweise darauf, welche Sachverhalte im Hinblick auf die Umsatzsteuer besondere Aufmerksamkeit erfordern.

    Handlungsempfehlung für Unternehmen

    Die Podcast-Folge zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, gesellschaftsrechtliche Strukturen und betriebliche Abläufe regelmäßig zu überprüfen. Veränderungen bei Beteiligungsverhältnissen, Geschäftsführungsstrukturen oder Leistungsbeziehungen können dazu führen, dass eine umsatzsteuerliche Organschaft entsteht oder entfällt, ohne dass dies unmittelbar erkannt wird. Vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesänderungen empfiehlt es sich deshalb bereits heute, bestehende Unternehmensstrukturen zu analysieren und frühzeitig zu prüfen, welche Auswirkungen die künftigen Regelungen auf den eigenen Unternehmensverbund haben könnten.

    Fazit

    In dieser Folge von Steuern to go erhalten Sie einen kompakten und praxisnahen Überblick über die Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft, ihre steuerlichen Auswirkungen sowie die geplanten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2026. Unsere Expertinnen ordnen die aktuelle Rechtslage verständlich ein und geben wertvolle Hinweise, worauf Unternehmen bereits heute achten sollten, um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Rechtssicherheit zu schaffen.

    Der Steuer-Podcast von HLB Stückmann:

    Diskussionen aus dem Alltag der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer:

    https://www.stueckmann.de/podcast/

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    Juliette Gill, LL.M., Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Rechtsanwältin bei HLB Stückmann

    https://www.stueckmann.de/team/alle-mitarbeiter/juliette-gill/

    Kathrin Lina Hansen, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Rechtsanwältin bei HLB Stückmann

    https://www.stueckmann.de/team/alle-mitarbeiter/kathrin-lina-hansen/

    21 min
  • Steuern to go - Ertragsteuerliche Organschaft: Steuern innerhalb von Unternehmensgruppen gezielt gestalten
    Welche Vorteile bietet eine Organschaft, und welche Aspekte verdienen bei der praktischen Umsetzung besondere Aufmerksamkeit?

    Juliette Gill und Carola Fechner sprechen darüber, für welche Unternehmen eine Organschaft sinnvoll sein kann, welche Vorteile sie bietet und welche Aspekte bei der praktischen Umsetzung besondere Aufmerksamkeit verdienen.

    Worum geht es in dieser Podcast-Folge?

    Unternehmensgruppen bestehen häufig aus einer Muttergesellschaft und mehreren Tochtergesellschaften, die jeweils eigene Aufgaben und Geschäftsbereiche übernehmen. Steuerlich wird jedoch grundsätzlich jede Gesellschaft einzeln betrachtet. Das kann dazu führen, dass Gewinne einer Gesellschaft versteuert werden müssen, obwohl an anderer Stelle innerhalb des Konzerns Verluste entstanden sind. Die ertragsteuerliche Organschaft schafft hier einen Ausgleich. Sie ermöglicht es, die Ergebnisse der beteiligten Gesellschaften steuerlich zusammenzuführen und damit die wirtschaftliche Situation der Unternehmensgruppe realitätsnäher abzubilden. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und welche Folgen sich daraus ergeben, erläutern die beiden Steuerexpertinnen anhand praxisnaher Beispiele.

    Welche Vorteile bietet eine Organschaft?

    Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass Gewinne und Verluste innerhalb der Unternehmensgruppe miteinander verrechnet werden können. Dadurch lassen sich unnötige Steuerzahlungen vermeiden, die ohne Organschaft trotz wirtschaftlich ausgeglichener Ergebnisse entstehen würden. Darüber hinaus verbessert die Organschaft den konzerninternen Liquiditätsfluss. Gewinne müssen nicht mehr zunächst ausgeschüttet werden, sondern können unmittelbar an die Muttergesellschaft abgeführt werden. Das reduziert Liquiditätsnachteile und vermeidet in bestimmten Fällen zusätzliche steuerliche Belastungen. Auch im Bereich der Gewerbesteuer ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere bei konzerninternen Finanzierungen.

    Wo liegen die Herausforderungen?

    So attraktiv die steuerlichen Vorteile auch sind, eine Organschaft ist kein Selbstläufer. Zentrale Voraussetzung ist der Abschluss eines wirksamen Ergebnisabführungsvertrags, der über mindestens fünf Jahre bestehen und tatsächlich durchgeführt werden muss. Bereits kleinere formale Fehler können dazu führen, dass die Organschaft rückwirkend steuerlich nicht anerkannt wird. Zudem sollten Unternehmen mögliche Auswirkungen auf bestehende Verlustvorträge sowie die erhöhte Haftung der Muttergesellschaft sorgfältig prüfen. Gerade bei geplanten Umstrukturierungen oder Unternehmensverkäufen können sich daraus erhebliche steuerliche Konsequenzen ergeben.

    Der Ergebnisabführungsvertrag als Fundament der Organschaft

    Damit eine ertragsteuerliche Organschaft steuerlich anerkannt wird, reicht die gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft allein nicht aus. Entscheidend ist vielmehr der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten verbindlich regelt. Während sich die Tochtergesellschaft verpflichtet, ihre Gewinne an den Organträger abzuführen, übernimmt dieser im Gegenzug die Verpflichtung, entstehende Verluste auszugleichen. Die Referentinnen erläutern, weshalb gerade die tatsächliche Durchführung dieses Vertrags in der Praxis von besonderer Bedeutung ist und warum bereits vermeintlich kleine Fehler dazu führen können, dass die Organschaft rückwirkend steuerlich nicht anerkannt wird.

    Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen sorgfältig abwägen

    Die Organschaft eröffnet Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, ihre steuerliche Struktur gezielt zu optimieren. Gleichzeitig sollte ihre Einführung niemals allein aus steuerlichen Gründen erfolgen. Neben den steuerlichen Vorteilen spielen auch haftungsrechtliche, bilanzielle und wirtschaftliche Überlegungen eine wichtige Rolle. Im Podcast wird deshalb deutlich, dass jede Unternehmensgruppe individuell betrachtet werden muss. Die Referentinnen zeigen auf, in welchen Konstellationen die Organschaft besonders sinnvoll sein kann, wann alternative Gestaltungen in Betracht kommen und weshalb eine frühzeitige steuerliche Beratung entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung ist.

    Unser Fazit

    Die ertragsteuerliche Organschaft bietet Unternehmensgruppen vielfältige Möglichkeiten, ihre Steuerbelastung aktiv zu gestalten und konzerninterne Strukturen effizienter auszurichten. Gleichzeitig erfordert sie eine sorgfältige Planung und eine fehlerfreie Umsetzung, da die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Durchführung stellen. Wer die Chancen der Organschaft nutzen möchte, sollte deshalb nicht nur die steuerlichen Vorteile, sondern auch die zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen im Blick behalten.

    Der Steuer-Podcast von HLB Stückmann:

    Diskussionen aus dem Alltag der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer:

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    Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    Juliette Gill, LL.M., Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Rechtsanwältin bei HLB Stückmann

    https://www.stueckmann.de/team/alle-mitarbeiter/juliette-gill/

    Carola Fechner, Steuerberaterin, Partnerin bei HLB Stückmann

    https://www.stueckmann.de/team/alle-mitarbeiter/carola-fechner/

    17 min
  • Unternehmensnachfolge neu gedacht - mit den Menschen im Mittelpunkt
    Bernd Schmid & Benedikt Kastrup über moderne Nachfolgeberatung, die klassische Ansätze hinterfragt und die menschliche Perspektive in den Mittelpunkt stellt.

    Benedikt Kastrup & Bernd Schmid gehen der Frage nach, warum klassische Nachfolgeberatung häufig an ihre Grenzen stößt und weshalb wirtschaftliche, rechtliche und menschliche Aspekte künftig stärker miteinander verbunden werden müssen.

    Wenn fachlich alles stimmt und die Nachfolge trotzdem scheitert

    Gesellschaftsrechtliche Regelung, Planung der Vermögensübertragung und steuerliche Gestaltung sind nur ein kleiner Teil der Übergabe. Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge benötigt einen weitergefassten Blick, Offenheit und Raum für neue Gedanken. Und sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Im Gespräch wird deutlich, dass Nachfolgeprozesse immer auch Veränderungsprozesse innerhalb einer Unternehmerfamilie sind. Unterschiedliche Erwartungen der Generationen, persönliche Rollenbilder oder das individuelle Verständnis von Verantwortung und Gerechtigkeit wirken häufig stärker auf den Verlauf einer Unternehmensnachfolge ein als rechtliche Fragestellungen. Konflikte entstehen deshalb oft erst nach der eigentlichen Übergabe, obwohl Verträge und steuerliche Konzepte sorgfältig vorbereitet wurden. Viele dieser Auseinandersetzungen lassen sich darauf zurückführen, dass wichtige Fragen im Vorfeld nie gemeinsam besprochen wurden. Wer fühlt sich ausreichend eingebunden? Welche Rolle übernimmt die übergebende Generation künftig? Welche Erwartungen verbinden Eltern und Kinder mit der Zukunft des Unternehmens? Erst wenn auch diese Themen ihren Platz im Beratungsprozess finden, entstehen tragfähige Lösungen.

    Systemische und integrative Beratung erweitern den Blick

    Vor diesem Hintergrund erläutert Bernd Schmid den systemischen Beratungsansatz. Er betrachtet Unternehmen und Unternehmerfamilien nicht isoliert, sondern als miteinander verbundene Systeme. Unternehmer handeln gleichzeitig als Geschäftsführer, Gesellschafter, Eltern oder Familienmitglieder. Jede dieser Rollen bringt eigene Erwartungen und Perspektiven mit sich, die den Nachfolgeprozess beeinflussen. Daraus entwickelt sich im Gespräch der Gedanke einer integrativen Nachfolgeberatung. Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und systemische Berater bringen jeweils unverzichtbare Kompetenzen ein. Entscheidend ist jedoch nicht die Anzahl der beteiligten Experten, sondern ihre Fähigkeit, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Integrative Beratung versteht sich deshalb als gemeinsamer Prozess, in dem unterschiedliche Fachrichtungen ihre Perspektiven miteinander verbinden und Unternehmerfamilien während der gesamten Nachfolge begleiten.

    Nachfolge als gemeinsamer Entwicklungsprozess

    Bernd Schmid erzählt im Podcast auch von seiner eigenen Unternehmensnachfolge. Nachdem er viele Jahre Unternehmer und Organisationen beraten hatte, stand er selbst vor der Aufgabe, sein Unternehmen, seine Stiftung und sein Vermögen zu übergeben. Dabei zeigte sich, dass zwar für nahezu jede Einzelfrage spezialisierte Beratung vorhanden war, eine übergreifende Begleitung des gesamten Prozesses fehlte allerdings. Aus dieser Erfahrung entstand die Überzeugung, Nachfolge nicht als Abfolge einzelner Fachfragen zu verstehen, sondern als einen gemeinsamen Entwicklungsprozess. Lösungen entstehen Schritt für Schritt, indem unterschiedliche Perspektiven zusammengeführt und Entscheidungen gemeinsam vorbereitet werden. Gerade diese Offenheit schafft die Grundlage dafür, dass wirtschaftliche Anforderungen ebenso berücksichtigt werden wie die Bedürfnisse der Menschen.

    Neue Kompetenzen für die Nachfolgeberatung

    Die zunehmende Komplexität von Unternehmensnachfolgen verändert auch die Anforderungen an Berater. Fachwissen in den Bereichen Steuern, Recht oder Unternehmensführung bleibt unverzichtbar. Gleichzeitig wächst die Bedeutung von Kompetenzen, die unterschiedliche Professionen miteinander verbinden und Beratungsprozesse interdisziplinär steuern können. Der Podcast stellt neue Lern- und Ausbildungsformate vor, die genau diese Zusammenarbeit fördern. Ziel ist es nicht, bestehende Fachkompetenzen zu ersetzen, sondern sie sinnvoll zu ergänzen und den Blick für die Zusammenhänge zwischen wirtschaftlichen, rechtlichen und menschlichen Fragestellungen zu schärfen.

    Fazit

    Unternehmensnachfolge bedeutet weit mehr als die Übertragung von Vermögen oder Gesellschaftsanteilen. Sie verbindet wirtschaftliche Entscheidungen mit familiären Beziehungen, persönlichen Erwartungen und langfristiger Verantwortung. Im Gespräch zeigt sich, warum nachhaltige Nachfolgelösungen entstehen, wo unterschiedliche Perspektiven frühzeitig zusammengeführt werden und verschiedene Professionen eng zusammenarbeiten. Integrative Beratung eröffnet dafür einen ganzheitlichen Ansatz, der Unternehmen und Unternehmerfamilien gleichermaßen in den Mittelpunkt stellt.

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    Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    Dipl.-Kfm. Benedikt Kastrup, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CVA, Mediator, Partner bei HLB Stückmann

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    Dr. phil. Bernd Schmid, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter isb GmbH
    55 min
  • Haftungsrisiken für Rechtsanwalts­kanzleien erkennen & vermeiden
    Berufsrecht, Haftpflicht­versicherung und Scheinsozietäten im Fokus
    Haftungsrisiken für Rechtsanwaltskanzleien erkennen & vermeiden

    Alexander Kirchner und Felix Menze über neue Anforderungen an den Pflichtversicherungsschutz für Berufsausübungsgesellschaften. Besonders bei traditionellen GbR-Kanzleien und Bürogemeinschaften besteht häufig Handlungsbedarf.

    Darum geht es in dieser Folge
    • Im Mittelpunkt der Folge stehen Berufsrecht, Haftpflichtversicherung und Scheinsozietäten - unter anderem mit folgenden Fragen:
    • Welche Auswirkungen hat die Berufsrechtsreform 2022 auf bestehende Kanzleien?
    • Warum benötigen Berufsausübungsgesellschaften eine eigene Pflichtversicherung?
    • Welche Risiken bestehen für GbR-Sozietäten ohne eigenen Versicherungsschutz?
    • Wann wird aus einer Bürogemeinschaft eine Scheinsozietät?
    • Welche Haftungsfolgen können sich für einzelne Berufsträger ergeben?
    • Welche berufsrechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Versicherungspflichten?
    • Wie können Kanzleien ihre Struktur und ihren Versicherungsschutz rechtssicher überprüfen?
    • Berufsausübungsgesellschaften benötigen eigenen Versicherungsschutz

      Mit der Berufsrechtsreform 2022 wurden die Anforderungen an den Versicherungsschutz von Kanzleien neu geregelt. Seitdem müssen Berufsausübungsgesellschaften – und damit auch viele Anwaltssozietäten in der Rechtsform der GbR – über eine eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Vorgabe nicht überall umgesetzt wurde. Viele Kanzleien verlassen sich weiterhin auf die Versicherungen der einzelnen Berufsträger und übersehen, dass die Gesellschaft selbst versicherungspflichtig ist. Im Schadensfall kann genau das zu erheblichen Unsicherheiten und Deckungsproblemen führen.

      Die Haftung kann das Privatvermögen betreffen

      Fehlt der erforderliche Versicherungsschutz, kann dies weitreichende Folgen haben. Gerade in klassischen GbR-Sozietäten haften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Kommt es zu einem größeren Haftungsfall, kann daher nicht nur das Vermögen der Kanzlei betroffen sein. Unter Umständen geraten auch private Vermögenswerte der Berufsträger in den Fokus. Auch wenn solche Fälle selten sind, reicht bereits ein einzelner Schaden aus, um erhebliche wirtschaftliche Belastungen auszulösen.

      Bürogemeinschaften geraten schnell in die Scheinsozietät

      Viele Berufsträger nutzen die Bürogemeinschaft als flexible Organisationsform. Problematisch wird es jedoch, wenn der Außenauftritt den Eindruck einer gemeinsamen Kanzlei vermittelt. Eine gemeinsame Website, ein einheitlicher Markenauftritt oder unklare Briefköpfe können dazu führen, dass rechtlich eine Scheinsozietät angenommen wird. Die Beteiligten gehen dann zwar von unabhängigen Einzelpraxen aus, müssen sich unter Umständen aber wie eine Berufsausübungsgesellschaft behandeln lassen – mit den entsprechenden Haftungs- und Versicherungspflichten.

      Berufsrechtliche Folgen sind möglich

      Neben möglichen Schadensersatzansprüchen können Verstöße gegen die Versicherungspflichten auch berufsrechtliche Konsequenzen haben. Die Pflicht zum Abschluss einer ordnungsgemäßen Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den grundlegenden Anforderungen der anwaltlichen Berufsausübung. Wird im Rahmen eines Haftungsfalls festgestellt, dass der erforderliche Versicherungsschutz fehlt, können zusätzlich berufsaufsichtsrechtliche Verfahren drohen. Deshalb empfiehlt es sich, die eigene Kanzleistruktur und den bestehenden Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und mögliche Risiken frühzeitig zu beseitigen.

      Für wen ist diese Folge interessant?
      • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in GbR-Sozietäten
      • Berufsträger in Bürogemeinschaften
      • Kanzleiinhaber und Managing Partner
      • Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger beim Aufbau eigener Kanzleistrukturen
      • Notare und interprofessionelle Berufsausübungsgesellschaften
      • erantwortliche für Kanzleiorganisation und Risikomanagement
      • Fazit

        Die Berufsrechtsreform 2022 hat die Anforderungen an Kanzleien nachhaltig verändert. Gerade langjährig bestehende Sozietäten und Bürogemeinschaften sollten prüfen, ob ihre Struktur und ihr Versicherungsschutz den aktuellen berufsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Wer frühzeitig Klarheit schafft, kann Haftungsrisiken vermeiden und sich vor unangenehmen Überraschungen im Schadenfall schützen.

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        Teilnehmerinnen und Teilnehmer
        Alexander Kirchner, M.A., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner bei HLB Stückmann

        https://www.stueckmann.de/team/partner/alexander-kirchner/

        Felix Menze, Fachexperte für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von WP, StB und RA (StBV) von der Agentur Menze & Menze

        https://menze-menze.de/

        1 hr 6 min
      • Steuern to go - USA-Geschäft deutscher Unternehmen - Zölle und Verrechnungspreise im Spannungsfeld
        Auswirkungen aktueller US-Zölle auf deutsche Unternehmen, die Rolle von Verrechnungspreisen im internationalen Konzerngefüge sowie praktische Gestaltungsmöglichkeiten für Vertrieb, Produktion und Lieferketten in den USA.
        Auswirkungen aktueller US-Zölle auf deutsche Unternehmen

        Aktuelle US-Zölle und Wechselkursentwicklungen erhöhen den Wettbewerbsdruck für deutsche Unternehmen auf dem US-Markt. Gleichzeitig sorgt die unsichere Rechtslage im US-Zollrecht dafür, dass Unternehmen ihre Strukturen und Lieferketten neu bewerten müssen.

        Spannungsfeld zwischen Zöllen und Verrechnungspreisen

        Während das Zollrecht auf den Warenpreis abstellt, dienen Verrechnungspreise der fremdüblichen Gewinnverteilung innerhalb des Konzerns. Daraus können Zielkonflikte entstehen, wenn Maßnahmen zur Senkung der Zollbelastung steuerliche Auswirkungen auf die Gewinnabgrenzung haben.

        Gestaltungsmöglichkeiten ohne eigene US-Präsenz

        Auch Unternehmen ohne eigene Strukturen in den USA können ihre Zollbelastung reduzieren, etwa durch Zolllager, Tarifoptimierung oder die Anwendung der sogenannten First-Sale-Rule.

        Optimierung bei US-Vertriebsgesellschaften

        Verfügt ein Unternehmen über eine US-Vertriebsgesellschaft, eröffnen sich zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere bei Eigenhändlerstrukturen kann die Verlagerung von Vertriebsmargen in die USA zu einer geringeren Zollbelastung führen.

        Gestaltungspotenziale bei US-Produktionsgesellschaften

        Am größten ist der Handlungsspielraum bei eigener Produktion in den USA. Durch Local Sourcing, angepasste Lieferketten und eine gezielte Strukturierung von Waren- und Dienstleistungsbeziehungen lassen sich Zoll- und Verrechnungspreisstrukturen umfassend optimieren.

        Vorsicht bei pauschalen Preisanpassungen

        Eine undifferenzierte Senkung von Intercompany-Warenpreisen kann sowohl aus zollrechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht problematisch sein. Jede Anpassung sollte daher sorgfältig analysiert und mit Blick auf beide Rechtsgebiete abgestimmt werden.

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        Juliette Gill, LL.M., Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Rechtsanwältin bei HLB Stückmann

        https://www.stueckmann.de/team/alle-mitarbeiter/juliette-gill/

        Florian Weeg, M.Sc., Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Fachberater für Internationales Steuerrecht

        https://www.stueckmann.de/team/alle-mitarbeiter/florian-weeg/

        31 min
      • Steuern to go - Signing & Closing im Grunderwerbsteuerrecht – Doppelte vermeiGrunderwerbsteuerden
        Die grunderwerbsteuerliche Behandlung von Anteilsübertragungen an grundbesitzenden Gesellschaften sorgt derzeit in vielen Transaktionen für Unsicherheit. Juliette Gill und Florian Dotzki erläutern die derzeitige Rechtslage und zeigen, weshalb die ordnungs
        Kurz erklärt: Was bedeuten Signing und Closing?
        Signing: Das Signing bezeichnet den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Anteilskaufvertrags. Bereits in diesem Stadium kann grunderwerbsteuerlich eine sogenannte Anteilsvereinigung vorliegen, wenn erstmals mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft übertragen werden.
        Closing: Das Closing beschreibt die tatsächliche dingliche Übertragung der Anteile. Zu diesem Zeitpunkt kann zusätzlich ein weiterer grunderwerbsteuerlicher Tatbestand erfüllt werden, wenn innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen.
        Die aktuelle Problematik

        Nach derzeitiger Auffassung der Finanzverwaltung können Signing und Closing als zwei eigenständige steuerbare Vorgänge behandelt werden, wenn beide Zeitpunkte auseinanderfallen. Werden die erforderlichen Anzeigen nicht ordnungsgemäß und fristgerecht eingereicht, droht eine doppelte Festsetzung von Grunderwerbsteuer. Besonders praxisrelevant ist dabei die kurze Anzeigefrist von aktuell lediglich zwei Wochen.

        Geplante gesetzliche Änderungen

        Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, die bisherige Rangfolge der grunderwerbsteuerlichen Tatbestände umzukehren. Künftig soll grundsätzlich der Signing-Tatbestand vorrangig sein. Dadurch würde die Besteuerung beim späteren Closing entfallen. Gerade für die Praxis würde dies zu erheblichen Vereinfachungen und mehr Rechtssicherheit führen.

        Die geplanten Änderungen im Überblick:

        künftig grundsätzlich nur noch eine einmalige Besteuerung

        Wegfall der doppelten Anzeigepflichten
        Verlängerung der Anzeigefrist von zwei Wochen auf einen Monat
        Übergangsregelungen für bereits begonnene Transaktionen

        Praxisbeispiel

        A überträgt sämtliche Anteile an einer grundbesitzenden GmbH auf Erwerber B. Das Signing erfolgt Ende April, das Closing Anfang Oktober.

        Nach aktueller Rechtslage können beide Zeitpunkte jeweils einen grunderwerbsteuerlichen Tatbestand auslösen. Erfolgen die erforderlichen Anzeigen nicht ordnungsgemäß, droht eine doppelte Steuerfestsetzung.
        Nach dem neuen Gesetzesentwurf soll dagegen ausschließlich das Signing besteuert werden – selbst dann, wenn das Closing erst nach Inkrafttreten der Neuregelung stattfindet.

        Fazit

        Die Signing-Closing-Thematik zählt derzeit zu den besonders praxisrelevanten Problemfeldern im Grunderwerbsteuerrecht. Unternehmen und Berater sollten insbesondere die Anzeige- und Fristvorgaben sorgfältig im Blick behalten, um unnötige Doppelbelastungen zu vermeiden. Der aktuelle Gesetzesentwurf könnte hier künftig für deutliche Erleichterungen sorgen und die Besteuerung bei Share Deals wesentlich vereinfachen.

        Der Steuer-Podcast von HLB Stückmann:

        Diskussionen aus dem Alltag der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer:

        https://www.stueckmann.de/podcast/

        Teilnehmerinnen und Teilnehmer
        Juliette Gill, LL.M., Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Rechtsanwältin bei HLB Stückmann

        https://www.stueckmann.de/team/alle-mitarbeiter/juliette-gill/

        Florian Dotzki, M. Sc., Steuerberater

        https://www.stueckmann.de/team/alle-mitarbeiter/florian-dotzki/

        12 min
      • Steuer trifft SAP - Digitalisierung der Steuerfunktion im Mittelstand
        Podcastfolge mit Greenfield über SAP S/4HANA, E-Rechnung, KI und moderne Steuerprozesse
        Warum Steuerabteilungen bei SAP-Projekten eine zentrale Rolle spielen

        Viele Unternehmen stehen aktuell vor der Umstellung auf SAP S/4HANA. Dabei zeigt sich immer wieder: Steuerliche Anforderungen werden in Transformationsprojekten häufig zu spät berücksichtigt. Die Folge sind manuelle Prozesse, fehlerhafte Steuerfindungen oder aufwendige Nacharbeiten nach dem Go-Live. Gemeinsam mit Greenfield sprechen wir darüber, warum Steuer- und IT-Abteilungen enger zusammenarbeiten müssen, welche Rolle Umsatzsteuer und E-Rechnung in ERP-Projekten spielen,

        wie KI und Automatisierung die Steuerfunktion verändern, und weshalb gerade mittelständische Unternehmen jetzt handeln sollten.

        Zu Gast im Podcast: Alexander Zanft und Timo Beddig

        Alexander begleitet Unternehmen bei der steuerlichen Integration in SAP-Projekten und bringt langjährige Erfahrung aus Big-Four- und Konzernprojekten mit. Er ist Partner bei Greenfield und Spezialist für Tax Transformation, SAP-Transformationen und direkte Steuern.

        Timo unterstützt Unternehmen dabei, steuerliche Anforderungen praxisnah in ERP-Systemen umzusetzen. Auch er ist Partner bei Greenfield mit Schwerpunkt Umsatzsteuer, E-Invoicing und digitale Steuerprozesse.

        SAP S/4HANA: Warum jetzt Handlungsdruck besteht

        Die Wartung alter SAP-Systeme läuft aus – viele Unternehmen stehen deshalb vor grundlegenden Transformationsentscheidungen. Gleichzeitig steigen regulatorische Anforderungen rund um E-Rechnung, Reporting und digitale Steuerkontrollen.

        Im Podcast erklären unsere Gäste, warum steuerliche Themen oft unterschätzt werden, welche Risiken bei SAP-Projekten entstehen, und wie Unternehmen steuerliche Prozesse frühzeitig systemseitig absichern können.

        Zusammenarbeit zwischen HLB Stückmann und Greenfield

        Die Kooperation verbindet steuerliche Beratungskompetenz mit tiefem SAP- und Prozess-Know-how. Während HLB Stückmann Unternehmen in Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung begleitet, unterstützt Greenfield bei der technischen und prozessualen Umsetzung steuerlicher Anforderungen in ERP-Systemen. Gemeinsam entsteht ein praxisnaher Ansatz für mittelständische Unternehmen – von der Analyse bestehender Prozesse bis zur Implementierung moderner Reporting- und E-Invoicing-Lösungen.

        E-Rechnung und digitale Steuerprozesse

        Ein besonderer Fokus der Folge liegt auf dem Thema E-Rechnung. Unternehmen müssen sich bereits heute auf die kommenden gesetzlichen Anforderungen vorbereiten. Es geht um Validierung eingehender und ausgehender E-Rechnungen, automatisierte Umsatzsteuerprozesse, Fehlerquellen in Stammdaten und Steuerkennzeichen, Reporting- und Compliance-Anforderungen und den Komplex SAP-Standards vs. individuelle Lösungen.

        KI in der Steuerfunktion: Hype oder echter Mehrwert?

        Künstliche Intelligenz verändert auch die Steuerberatung und ERP-Welt. Doch nicht jeder Prozess benötigt tatsächlich KI. Die Diskussion zeigt wo KI in SAP- und Steuerprozessen sinnvoll eingesetzt werden kann, wie datengetriebene Steuerprüfungen funktionieren und warum Datenqualität und Stammdaten weiterhin die entscheidende Grundlage bleiben.

        Teilnehmerinnen und Teilnehmer
        Dietmar Engel, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner bei HLB Stückmann

        https://www.stueckmann.de/team/partner/dietmar-engel/

        Karin Korte, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin bei HLB Stückmann

        https://www.stueckmann.de/team/partner/karin-korte/

        Alexander Zanft, Partner bei Greenfield Steuerberatungsgesellschaft mbH

        https://www.greenfield-group.de/team/

        Timo Beddig, Partner bei Greenfield Steuerberatungsgesellschaft mbH

        https://www.greenfield-group.de/team/

        50 min
      • Karrierewege im Steuerrecht – vom Referendar zum Partner
        Dr. Andreas Börger spricht mit Martin Treffke über Karrierewege in der Rechtsabteilung und gibt persönliche Einblicke in den Berufsalltag als Rechtsanwalt und Steuerberater in einer interdisziplinären Kanzlei.
        Zusammenfassung

        Dr. Andreas Börger spricht mit Martin Treffke über Karrierewege in der Rechtsabteilung und gibt persönliche Einblicke in den Berufsalltag als Rechtsanwalt und Steuerberater in einer interdisziplinären Kanzlei. Dabei wird deutlich: Die gängigen Klischees über trockene, monotone Arbeit greifen zu kurz – vielmehr erwartet Berufseinsteiger ein abwechslungsreiches Umfeld mit vielfältigen Aufgaben und Entwicklungsmöglichkeiten.

        Themen
        Vom Referendariat bis zur Partnerschaft

        Anhand seines eigenen Werdegangs zeigt Dr. Börger, wie ein Einstieg im Rahmen des Referendariats den Grundstein für eine langfristige Karriere legen kann. Der Weg vom Berufseinstieg bis zur Partnerschaft ist dabei geprägt von kontinuierlicher fachlicher Entwicklung, enger Begleitung durch Mentoren sowie wachsender Verantwortung. Frühzeitiger Mandantenkontakt, die Einbindung in Projekte und eine offene Feedbackkultur spielen dabei eine zentrale Rolle.

        Vielfältige Aufgaben an der Schnittstelle von Recht und Steuern

        „Die spannendsten Fälle entstehen oft genau an der Schnittstelle zwischen Recht und Steuern.“

        Die juristische Tätigkeit bei HLB Stückmann und BKS Rechtsanwälte zeichnet sich insbesondere durch die enge Verzahnung mit steuerlichen Fragestellungen aus. Ob Unternehmensnachfolge, Umstrukturierungen, Transaktionen oder steuerstrafrechtliche Themen – Juristinnen und Juristen arbeiten stets an der Schnittstelle zwischen Recht und Steuern. Dabei reicht das Aufgabenspektrum von der Vertragsgestaltung über die Beratung bis hin zur Vertretung vor Gericht.

        Zusammenarbeit und internationale Perspektiven

        Ein besonderer Fokus liegt auf der interdisziplinären Zusammenarbeit innerhalb der Kanzlei. Juristische Fragestellungen entstehen häufig im Austausch mit den Bereichen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung und werden gemeinsam bearbeitet. Darüber hinaus eröffnet das internationale Netzwerk von HLB International zusätzliche Perspektiven, etwa durch grenzüberschreitende Mandate oder Auslandsaufenthalte.

        Einstieg, Entwicklung und Perspektiven

        „Am Ende geht es nicht nur um Recht, sondern immer auch um wirtschaftliche Zusammenhänge.“

        Für den Einstieg sind keine tiefgehenden steuerrechtlichen Vorkenntnisse erforderlich. Entscheidend sind vielmehr juristisches Denken, Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und die Bereitschaft, sich in neue Themen einzuarbeiten. Durch strukturierte Ausbildung, Mentoring-Programme und gezielte Weiterbildungen – etwa zum Steuerberater – werden Mitarbeitende individuell gefördert und in ihrer Entwicklung unterstützt.

        Berufsbild im Wandel

        Auch aktuelle Entwicklungen wie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz verändern den Arbeitsalltag. Standardisierte Aufgaben werden zunehmend automatisiert, während die beratende Tätigkeit und die persönliche Einschätzung durch erfahrene Berater weiter an Bedeutung gewinnen. Der Fokus liegt damit künftig noch stärker auf individueller Beratung, strategischem Denken und unternehmerischem Verständnis für die Mandanten.

        Fazit

        Die Podcastfolge zeigt, dass die Arbeit in der Rechtsabteilung weit mehr ist als klassische juristische Tätigkeit. Sie verbindet rechtliche Expertise mit wirtschaftlichem Denken, bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und eröffnet langfristige Karriereperspektiven in einem dynamischen und kollegialen Umfeld.

        Der Steuer-Podcast von HLB Stückmann:

        Diskussionen aus dem Alltag der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer:

        <https://www.stueckmann.de/podcast/>

        Teilnehmerinnen und Teilnehmer
        Dr. Andreas Börger, Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner bei HLB Stückmann

        <https://www.stueckmann.de/team/partner/dr-andreas-boerger/>

        Martin Treffke, M.A., Personalreferent bei HLB Stückmann

        <https://www.stueckmann.de/team/alle-mitarbeiter/martin-treffke/>

        1 hr 1 min
      • Steuern to go - Share Deal vs. Asset Deal: Strukturentscheidungen bei Unternehmenstransaktionen
        Unternehmenstransaktionen werfen frühzeitig eine zentrale Frage auf: Soll der Verkauf oder Erwerb über einen Share Deal oder einen Asset Deal erfolgen? Juliette Gill und Brigitte Hidding sprechen über die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Transakt
        Zusammenfassung

        Unternehmenstransaktionen werfen frühzeitig eine zentrale Frage auf: Soll der Verkauf oder Erwerb über einen Share Deal oder einen Asset Deal erfolgen? In dieser Podcastfolge des HLB Stückmann sprechen Juliette Gill und Brigitte Hidding über die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Transaktionsformen. Sie zeigen auf, welche steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte Käufer und Verkäufer bei der Strukturwahl berücksichtigen sollten und warum diese Entscheidung bereits zu Beginn von Vertragsverhandlungen eine entscheidende Rolle spielt.

        Themen
        Share Deal oder Asset Deal

        Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen stellt sich gleich zu Beginn des M&A-Prozesses grundsätzlich die Frage, ob der Verkauf bzw. Kauf des Unternehmens im Share Deal oder im Asset Deal erfolgen soll. Die strukturelle Entscheidung kann sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite von entscheidender Bedeutung sein. In unserer heutigen Folge zeigen wir auf, welche jeweiligen Vor- aber ggf. auch Nachteile ein Share bzw. Asset Deal mit sich bringen kann.

        Steuerliche Aspekte

        Für den Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist der Share-Deal attraktiv, da grundsätzlich steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Dagegen stellt sich in diesen Fällen der Asset Deal für die Verkäuferseite regelmäßig vorteilhafter dar, weil Abschreibungspotential geschaffen wird. Zusätzlich gehen wir auf die steuerlichen Auswirkungen ein, wenn eine Personengesellschaft Gegenstand der Transaktion ist, sprechen über die Behandlung von Verlustvorträgen und beleuchten kurz umsatz- und grunderwerbsteuerliche Aspekte.

        Rechtliche Aspekte

        Ebenso können sich bei der Wahl zwischen einem Share oder Asset Deal erhebliche rechtliche Auswirkungen ergeben. Während im Share Deal im Zweifel alles – und damit auch die Risiken – übergehen, kann beim Asset Deal gezielt ausgewählt werden. Allerdings gestaltet sich der Asset Deal dadurch auch erheblich komplexer.

        Frühzeitige Planung ist entscheidend

        Die Entscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal lässt sich daher nicht pauschal treffen. Steuerliche Effekte, rechtliche Risiken, wirtschaftliche Ziele sowie die jeweilige Verhandlungsposition von Käufer und Verkäufer spielen eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Struktur einer Transaktion frühzeitig zu analysieren und mögliche Szenarien durchzuspielen. Idealerweise erfolgt diese Prüfung bereits vor ersten Absichtserklärungen oder Vertragsverhandlungen. Nur so lassen sich steuerliche Gestaltungsspielräume optimal nutzen und unerwartete Risiken vermeiden.

        Der Steuer-Podcast von HLB Stückmann:

        Diskussionen aus dem Alltag der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer:

        <https://www.stueckmann.de/podcast/>

        Teilnehmerinnen und Teilnehmer
        Juliette Gill, LL.M., Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Rechtsanwältin bei HLB Stückmann

        <https://www.stueckmann.de/team/alle-mitarbeiter/juliette-gill/>

        Dr. Brigitte Hidding, Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Partnerin

        <https://www.stueckmann.de/team/alle-mitarbeiter/dr-brigitte-hidding/>

        24 min

      About Steuer-Podcast von HLB Stückmann

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