Der Bundesgerichtshof hatte in dieser Woche zu entscheiden, ob Bewertungen für Ärzte auf einschlägigen Portalen im Netz gelöscht werden müssen, wenn der betroffene Arzt das verlangt. Dabei standen aber nicht die negative Bewertungen im Vordergrund, sondern die Verknüpfung von Bewertung und von Werbung konkurrierender Ärzte. Denn schon 2014 hatte der BGH entschieden: Bewertungsportale für Ärzte sind grundsätzlich zulässig, auch damals ging es um das Portal ''Jameda''.
Ausserdem: Eine Studie zeigt, dass die meisten Hass- und Hetzkommentare im Netz auf eine überschaubar kleine Gruppe von Nutzern zurückgehen. Netzwelt heute mit Udo Langenohl.