Ein Sturz auf der Toilette während der Arbeitszeit ist keine Arbeitsunfall. Der Klobesuch ist privater Natur und ist nicht durch die Berufsgenossenschaft versichert. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden. Ähnliche Fälle gab es auch schon mal in der Vergangenheit. Was neu ist, weiß Rechtsanwalt Thomas Kinschewski.