Wer einen Unfall baut und dann einfach abhaut, der begeht nach aktueller Rechtslage eine Straftat. Bei schweren Unfällen scheint das angemessen, wenn es nur um einen Kratzer beim Ein- oder Ausparken geht, könnte das übertrieben sein. Deshalb hat Justizminister Buschmann schon vor einiger Zeit ziemlich laut darüber nachgedacht, die sogenannte Unfallflucht zu entkriminalisieren: Wenn es um leichte Sachschäden geht, könnte das auch nur eine Ordnungswidrigkeit sein. Auf dem Verkehrs-Gerichts-Tag in Goslar diskutieren darüber seit heute Juristen, Vertreter von Auto-Verbänden und Politiker.