Wer auf dem direkten Weg zur Arbeit einen Unfall hat, bei dem springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Doch der Schutz hat enge Grenzen. Einige davon hat das Bundessozialgericht in Kassel jetzt bestätigt.
Wer auf dem direkten Weg zur Arbeit einen Unfall hat, bei dem springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Doch der Schutz hat enge Grenzen. Einige davon hat das Bundessozialgericht in Kassel jetzt bestätigt.