In Brandenburg leben in fast einem Drittel aller Haushalte Kinder mit nur einem Elternteil zusammen – bundesweit ein sehr hoher Wert. Im besten Falle zahlt dann der andere Elternteil Unterhalt für die Kinder. Und die Sätze dafür sind gerade zu Jahresbeginn erhöht worden. Seit 1.1.2017 gibt es eine neue so genannte Düsseldorfer Tabelle. Und doch: Manchmal reicht der Unterhalt eben nicht für alles, was das Kind so braucht. Dann hat es unter Umständen auch Anspruch auf einen „Nachschlag“.