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Update – Der BVT-Erlass: Hausdurchsuchungen müssen wieder vorangemeldet werden


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Der Erlass der Oberstaatsanwaltschaft Wien, mit dem eine justizinterne Vorab-Information vor Hausdurchsuchungen festgelegt wurde, reicht weiter als bisher bekannt. Plant die Staatsanwaltschaft Razzien bei Ämtern und Behörden, muss sie nicht nur darüber informieren, sondern auf eine Genehmigung warten.
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