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Urteil zur Haftung der Tierhalter - IV ZR 67/22


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Am 3. Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil zur Haftung von Tierhaltern, dass Hundebesitzer auch dann verantwortlich sind, wenn sie nicht am Ort des Vorfalls anwesend sind. Der Fall betraf einen Hund, der einen Passanten biss, waehrend er unangeleint war. Der BGH stellte fest, dass die Haftung des Halters beginnt, sobald er ein Tier besitzt, und er geeignete Massnahmen zur Sicherstellung der Ungefaehrlichkeit treffen muss. Dies gilt unabhaengig vom Verhalten des Tieres in der Vergangenheit. Das Urteil hat potenziell weitreichende Folgen fuer Hundebesitzer in Bezug auf Ausbildung, Sozialisation und Haftpflichtversicherungen und fordert ein hoeheres Verantwortungsbewusstsein in der Gesellschaft. [10009] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan