Es geht um die Frage, ob - bei in einem einheitlichen Vertrag gemieteter Wohnung + Stellplatz/Garage - der Vermieter nur das Mietverhältnis über den Stellplatz kündigen kann.
Es geht um die Frage, ob - bei in einem einheitlichen Vertrag gemieteter Wohnung + Stellplatz/Garage - der Vermieter nur das Mietverhältnis über den Stellplatz kündigen kann.