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OLG Oldenburg v. 8.11.2017 - 9 U 48/17
Es geht um Tierhalterhaftung, insbesondere Realisierung der typischen Tiergefahr. Ein Bereich, der oft nicht auf dem Radarschirm ist, nimm die Entscheidung zum Anlass, die Tierhalterhaftung zu wiederholen.
By Dr. iur. habil. Panajota LakkisOLG Oldenburg v. 8.11.2017 - 9 U 48/17
Es geht um Tierhalterhaftung, insbesondere Realisierung der typischen Tiergefahr. Ein Bereich, der oft nicht auf dem Radarschirm ist, nimm die Entscheidung zum Anlass, die Tierhalterhaftung zu wiederholen.