eXODABlog Echte Grichtsurteile

V ZB 14/24, Entscheidung vom 06.06.2024


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Am 6. Juni 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren V ZB 14/24 ueber wichtige Aspekte des einstweiligen Rechtsschutzes. Der BGH betonte, dass Antraege auf einstweilige Anordnungen nur bei nachgewiesener Dringlichkeit und moeglichem erheblichen Nachteil fuer den Antragsteller zulaessig sind. Es muessen konkrete Umstaende vorgelegt werden, nicht nur allgemeine Tatsachen. Die Beweislast liegt beim Antragsteller, was eine grundlegende Aenderung darstellt. Zudem koennen die Gerichte Antraege abweisen, wenn die Voraussetzungen nicht erfuellt sind. Dieses Urteil schafft einen klaren Rahmen fuer zukuenftige Verfahren und koennte die juristische Handhabung einstweiliger Anordnungen nachhaltig beeinflussen. [9788] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan