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Verfassungsbeschwerde gegen systematische polizeiliche Datenanalysen in Bayern


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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat Verfassungsbeschwerde gegen systematische polizeiliche Datenanalysen in Bayern erhoben. Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz erlaubt der Polizei sogenanntes „Data Mining“. Dabei wertet das Programm „VeRA“ auf Basis der Über-wachungssoftware Gotham von Palantir riesige Datenmengen aus und stellt Verbindungen her – auch zu Personen, die in keinem Zusammenhang mit Straftaten stehen. Diese weitreichende Auswertung von Daten verletzt unter anderem das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen und das Fernmeldegeheimnis.
Die Software analysiert Daten von Bürger*innen heimlich. Sie bekommen nichts davon mit, genauso wenig wie von möglicherweise folgenden Überwachungsmaßnahmen. Nach der aktuellen angegriffenen bayerischen Regelung darf die Polizei die Software nicht nur bei besonders schweren Straftaten benutzen, sondern auch bevor eine Gefahr überhaupt besteht. Eine wirksame Kontrolle gibt es nicht. Auch ein Schutz vor Fehlern der Software ist nicht gewährleistet – häufig haben die Algorithmen diskriminierende Auswirkungen.
„Bayern ist nicht Gotham City. Die Polizei dürfe bei ihren Ermittlungen keine intransparenten Algorithmen ans Steuer lassen“, kritisiert Franziska Görlitz, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat Verfassungsbeschwerde. „Schon wer Anzeige erstatte, Opfer einer Straftat werde oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann durch die Software ins Visier der Polizei geraten.“
Wir haben mit Franziska Görlitz gesprochen.
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