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Verfassungsschutz Überwachung von Michael Moos war zu einem großen Teil rechtswidrig


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Update: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Verfassungsschutz Beobachtung von Michael Moos und die Datenspeicherung teilweise rechtswidrig war. PM der Humastischen Union dazu: 2019.07.12 PM zu Urteil RA Moos ggn Verfassungsschutz-1.pdf

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