Versicherungsgeflüster-Podcast

VGP-110 Änderungen 2020


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Fliegen wird ab

April 2020 teuer, Bußgelder für Verkehrssünder werden höher, Bahntickets werden
künftig mit 7% anstatt 19% Mehrwertsteuer besteuert.

Was aber ändert sich

im Versicherungsumfeld?

 

Krankenversicherung:

 

Die

Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze - JAEG - genannt)
steigt auf  von 60.750 Euro auf 62.550
Euro jährlich. Arbeitnehmer, die über dieser Grenze verdienen haben die
Möglichkeit in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

 

Die

Beitragsbemessungsgrenze steigt von 54.450 Euro auf 56.250 Euro jährlich.

Dies ist die Grenze

bis zu der maximal der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung
veranschlagt werden darf.

 

Der Zusatzbeitrag in

der GKV steigt bei den meisten Krankenkassen ebenfalls.

Sobald der neue

Zusatzbeitrag gilt, gibt es die Möglichkeit einer Sonderkündigung bis zum Ende
des Monats.

 

Für Studenten:

Die studentische

Krankenversicherung (KV) wird nicht mehr auf 14 Semester beschränkt. Künftig
können Studenten auch über das 14. Semester hinaus in der studentischen KV
bleiben. Die Altersgrenze mit 30 Jahren bleibt aber bestehen.

 

Pflegeversicherung:

Falls die Eltern in

einem Pflegegrad eingestuft sind, werden angehörige Kinder erst ab einem
Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro unterhaltspflichtig (Elternunterhalt).
Das Gehalt des Partners wird dabei künftig nicht mehr berücksichtigt.

 

Rentenversicherung:

 

Die Beiträge zur

Rürup-Rente sind ab 2020 zu 90% absetzbar. Maximiert auf 25.046 Euro p.a.
(50.092 Euro für Verheiratete). Somit sind maximal 22.541 Euro bzw. 45.082 für
Verheiratete absetzbar.

Die prozentuale Höhe

steigt bis zum Jahr 2025 um jeweils zwei Prozent - auf dann 100% - an.

 

Die

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab
2020: 82.800 Euro p.a. (west) und  77.400
Euro p.a. (ost).

 

In der betrieblichen

Altersvorsorge (bAV) sind weiterhin 4% steuer- und sozialabgabenfrei
umwandelbar. Durch die Erhöhung der BBG steigt somit der monatliche
Maximalbeitrag von 268 Euro auf 276 Euro.

Weitere 4% sind

steuerfrei - aber nicht sozialabgabenfrei.

 

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Versicherungsgeflüster-PodcastBy Patrick Hamacher und Bastian Kunkel


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