April 2020 teuer, Bußgelder für Verkehrssünder werden höher, Bahntickets werden
künftig mit 7% anstatt 19% Mehrwertsteuer besteuert.
Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze - JAEG - genannt)
steigt auf von 60.750 Euro auf 62.550
Euro jährlich. Arbeitnehmer, die über dieser Grenze verdienen haben die
Möglichkeit in die Private Krankenversicherung zu wechseln.
Beitragsbemessungsgrenze steigt von 54.450 Euro auf 56.250 Euro jährlich.
bis zu der maximal der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung
veranschlagt werden darf.
der GKV steigt bei den meisten Krankenkassen ebenfalls.
Zusatzbeitrag gilt, gibt es die Möglichkeit einer Sonderkündigung bis zum Ende
Krankenversicherung (KV) wird nicht mehr auf 14 Semester beschränkt. Künftig
können Studenten auch über das 14. Semester hinaus in der studentischen KV
bleiben. Die Altersgrenze mit 30 Jahren bleibt aber bestehen.
einem Pflegegrad eingestuft sind, werden angehörige Kinder erst ab einem
Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro unterhaltspflichtig (Elternunterhalt).
Das Gehalt des Partners wird dabei künftig nicht mehr berücksichtigt.
Rürup-Rente sind ab 2020 zu 90% absetzbar. Maximiert auf 25.046 Euro p.a.
(50.092 Euro für Verheiratete). Somit sind maximal 22.541 Euro bzw. 45.082 für
steigt bis zum Jahr 2025 um jeweils zwei Prozent - auf dann 100% - an.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab
2020: 82.800 Euro p.a. (west) und 77.400
Altersvorsorge (bAV) sind weiterhin 4% steuer- und sozialabgabenfrei
umwandelbar. Durch die Erhöhung der BBG steigt somit der monatliche
Maximalbeitrag von 268 Euro auf 276 Euro.
steuerfrei - aber nicht sozialabgabenfrei.