Versicherungsgeflüster-Podcast

VGP-119 Versicherungen für Kinder


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Wie können Kinder

versichert werden?

 

Als coole Onkels

wollen wir, Bastian und Patrick, für unsere Neffen und Nichten natürlich nur
das Beste. Darum haben wir in dieser Episode einmal zusammengetragen, welche
Versicherungen für Kinder sinnvoll sind, welche Versicherung vielleicht eh
schon da ist, weil die Eltern sie haben und auf welche Art der Absicherung für
die Sprösslinge nicht verzichtet werden sollte.

 

Krankenversicherung

Grundsätzlich sind

Kinder, wenn die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind,
automatisch über die sog. Familienversicherung beitragsfrei mit dabei.

Privatversicherte

müssen für Kinder einen eigenen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag ist
allerdings rückwirkend ab Geburt möglich. Das Ganze nennt sich
Kindernachversicherung. Dabei können die Kids bis zum Leistungsumfang der
elterlichen Versicherungen versichert werden. Ohne Gesundheitsprüfung und ohne
Wartezeit.

Gleiches gilt

übrigens auch für private Zusatzversicherungen, wenn die Eltern in der GKV
versichert sind.

 

Die

"Nobrainer" - must have Versicherungen für Kinder
Zwei Versicherungen sind in unseren Augen unerlässlich und sollten für die
Kinder unbedingt vorhanden sein:

Stationäre Zusatzversicherung
im Krankenhaus

Auch,

wenn Kinder vermutlich nicht unbedingt das 1- oder 2-Bett-Zimmer wollen, bieten
diese Tarife die privatärztliche Versorgung an. Außerdem sind dort die sog.
"Rooming-in"-Leistungen für die Eltern dabei. Das Schöne: Solche eine
Zusatzversicherung kostet zwischen 5 und 7 Euro pro Monat.

Unfallversicherung für Kinder

Für

Kinder besteht, außer in der Kita/Schule und auf dem Weg dorthin bzw. von dort
nach Hause, keine gesetzliche Unfallversicherung. Und wo passiert am meisten?
Natürlich beim Spielen zuhause, bei Freunden oder auf dem Spielplatz. Hier
sollte eine Unfallversicherung für eine mögliche Invalidität und deren Folgen
unbedingt vorgesorgt werden. Eine vernünftige Kinder-Invaliditätsversicherung
ist ebenfalls für wenige Euro im Monat umzusetzen.

 

Privathaftpflichtversicherung

Kinder unter sieben

Jahre (im Straßenverkehr sogar unter elf Jahre) sind laut Gesetz deliktunfähig.
D.h. sie können für ihr Handeln nicht haftbar gemacht werden.

Wenn der Sprössling

jedoch einen Schaden verursacht und Eure Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde,
sollte dieser dennoch von der Privathaftpflicht (PHV) übernommen werden. Achtet
daher darauf, dass in Euren Verträgen explizit "deliktunfähige Kinder"
eingeschlossen sind.

 

Jetzt schon an

später denken!

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Versicherungsgeflüster-PodcastBy Patrick Hamacher und Bastian Kunkel


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